Die Bezirksregierung Köln übt die Versicherungsaufsicht über kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit aus. Ziel ist die Wahrung der rechtlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- Erteilen der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- Prüfen und Durchsetzen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
- Genehmigen und Beaufsichtigen wesentlicher Änderungen
- Einsetzen eines Sonderbeauftragten
- Beantragen des Insolvenzverfahrens
- Auflösen des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
Privatrechtliche Vertragsangelegenheiten werden nicht von der Versicherungsaufsicht bearbeitet. Jedoch können privatrechtliche Sachverhalte für die Beurteilung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes von großer Bedeutung sein.
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) handelt es sich um ein privatwirtschaftlich agierendes Versicherungsunternehmen. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages führt zur Mitgliedschaft. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich. Mitglieder haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Jeder VVaG verfügt über eine Satzung, die Zweck, Aufbau, Leistungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegt.
Im Regierungsbezirk Köln fallen hauptsächlich Sterbekassen unter die Aufsicht der Bezirksregierung Köln.