Die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln hat am vergangenen Freitag im Vergabenachprüfungsverfahren über die Konzessionsvergabe der Köln-Deutzer Kirmes für den Zeitraum 2025-2029 zugunsten der Stadt Köln entschieden.
Die Kammer hat das Vergabeverfahren der Stadt nicht beanstandet.
Der Antragsteller hatte die Zuverlässigkeit seines Mitbewerbers wegen eines Vorfalls auf der Mülheimer Kirmes im Jahre 2024 in Zweifel gezogen und fühlte sich darüber hinaus durch die Bewertung seines Angebotes im Verfahren benachteiligt. Die Kammer hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und die erhobenen Rügen zurückgewiesen.
Gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland hat der Antragsteller nun die Möglichkeit binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Wenn innerhalb dieses Zeitraumes keine Beschwerde eingelegt wird, wird der Beschluss rechtskräftig und die Stadt Köln kann den Zuschlag für die Kirmes erteilen.