Bezirksregierung
Köln

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln

Bekanntmachung der zweiten öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

30.06.2025
Regionalplanungsverfahren
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Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 04.07.2025 unter TOP 4 den zweiten Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 21/2025).

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Wesentlicher Plangegenstand des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk, die der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl. WindBG und LEP NRW) Rechnung trägt. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden im Sachlichen Teilplan weitere textliche Vorgaben (d.h. raumordnerische Ziele und Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben.

An der Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien, werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Zu einem ersten Planentwurf konnte im Zeitraum vom 13.01. bis 13.02.2025 Stellung genommen werden. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie neuer Erkenntnisse wurde ein zweiter Planentwurf erarbeitet. Dieser wird voraussichtlich am 4. Juli 2025 vom Regionalrat für eine erneute Beteiligung beschlossen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

07. Juli 2025 bis einschließlich 07. August 2025

auf der Webseite „Beteiligung NRW“ und zusätzlich über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: 

https://beteiligung.nrw.de/k/1015147

https://membox.nrw.de/index.php/s/T4P0Uy5Cb0135fG/authenticate

(Passwort TPEE)

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-2038, -3516 oder per E-Mail an ErneuerbareEnergien[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten. 

Stellungnahmen zum zweiten Planentwurf können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs.2 S.4 Nr.3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden. 

Die Möglichkeit zur Stellungnahme zum zweiten Planentwurf beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 3 ROG auf die im Vergleich zum ersten Entwurf (Stand Aufstellungsbeschluss) vorgenommenen Änderungen. Die inhaltlichen Änderungen in den textlichen Festlegungen und der Begründung sind kenntlich gemacht; die geänderten zeichnerischen Festlegungen können der Anlage 1-3-2 des Planentwurfs entnommen werden. Zum Umweltbericht kann umfassend Stellung genommen werden; hier beschränkt sich die Möglichkeit der Stellungnahme nicht auf die Änderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die bereits im Rahmen der ersten Beteiligung eingereicht wurden, auch ohne ein erneutes Einreichen in der Abwägung berücksichtigt werden. 

Für weitere Informationen und Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 30.06.2025 (weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ abrufbar).