Bezirksregierung
Köln

Hochwasserrückhaltebecken Rott am Vichtbach

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. Juni 2025 hat die Bezirksregierung Köln die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Rott am Vichtbach in Roetgen-Rott genehmigt. 

22.07.2025

Planfeststellungsbeschluss vom 17. Juni 2025 hat die Bezirksregierung Köln die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Rott am Vichtbach in Roetgen-Rott genehmigt. Dies ist das erste von zwei Hochwasserrückhaltebecken, die der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) im Verlauf des Vichtbaches plant, um die anliegenden Städte sowie Gemeinden besser vor Hochwasser zu schützen. Als Teil des Hochwasserkonzeptes für den Vichtbach, soll es den Schutz der Ortslagen an der Vicht, insbesondere von Roetgen-Mulartshütte, Stolberg-Zweifall, -Vicht sowie -Innenstadt verbessern. Das Becken ist mit einer Höhe des Erddammes von circa 15 m, einer Länge von rund 210 m und einem Stauvolumen von ungefähr 745.000 m³ geplant. 

Der Damm wird auf dem Gebiet der Kommune Roetgen, im Westen der Ortslage Rott errichtet und vom Vichtbach durchflossen. Für die Bewirtschaftung wird ein Bauwerk aus Stahlbeton mit Hochwasserentlastungsanlage in den Damm integriert, das für Fische und Kleinlebewesen durchgängig ausgestaltet wird.

Das HRB ist als sogenanntes „grünes“ Becken konzipiert. Dies bedeutet, dass ein Einstau nur im Hochwasserfall erfolgt. Im Stauraum bleibt die vorhandene Nutzungs- und Biotopstruktur (z.B. Wald, Grünland) weitgehend unverändert.

Der Beschluss, die auszulegenden Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext sind in der Zeit vom 23. Juli bis einschließlich 5. August 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln einsehbar. Zeitgleich liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses nebst Unterlagen zur Einsicht bei der Gemeinde Roetgen aus.