Bezirksregierung
Köln

Stauanlagen und Talsperren

Die Bezirksregierung Köln ist für die Genehmigung sowie die Bau- und Betriebsüberwachung bei neuen und bestehenden Anlagen zuständig.

Stauanlagen sind vom Menschen geschaffene Bauwerke, die dem Aufstauen von Fließgewässern oder dem dauernden Speichern von Wasser oder schlammigen Stoffen dienen. Ihre wasserwirtschaftliche Bedeutung wird durch vielfältige Aufgaben und Nutzungszwecke unterstrichen. Sie dienen insbesondere

  • Der Versorgung von Menschen, Industrie und Gewerbe mit Trinkwasser- und Brauchwasser
  • dem Hochwasserschutz
  • der Erhöhung der Wasserführung in den Gewässern bei Trockenzeiten
  • der Energiegewinnung durch Wasserkraft
  • der Speicherung von Sedimenten sowie
  • der Naherholung des Menschen im und am Wasser

Im Bereich der Stauanlagen nimmt die Bezirksregierung auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz NRW (LWG) eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Die genauen Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) geregelt.

Stauanlagen im Bezirk

Die Bezirksregierung Köln betreut insgesamt 67 Stauanlagen. Die Anlagentypen lassen sich in Talsperren, Staustufen, Hochwasserrückhaltebecken und Sedimentationsanlagen unterscheiden. Diese unterteilen sich im Regierungsbezirk Köln wie folgt:

  • 46 Talsperren
  • 7 Staustufen
  • 13 Hochwasserrückhaltebecken
  • 1 Sedimentationsbecken