Die "Pädagogische Einführung" richtet sich an Personen, die über keinen lehramtsbezogenen Hochschulabschluss im Sinne des Lehrerausbildungs-gesetzes verfügen. Mit der Teilnahme an einer Pädagogischen Einführung kann eine Unterrichtserlaubnis (keine Lehrbefähigung) erworben werden. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, die eine Teilnahme an der Maßnahme ermöglichen.
Welche Voraussetzungen ermöglichen eine Teilnahme an der "Pädagogischen Einführung"?
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer 'Pädagogischen Einführung' ist erfüllt, wenn ein nicht lehramtsbezogener Studienabschluss (Regelstudienzeit von weniger als sieben Semestern) an einer Universität, Kunsthochschule, Musikhochschule, der Deutschen Sporthochschule Köln oder einer Fachhochschule in einem der in einer Stelle ausgeschriebenen Fächer nachgewiesen wird oder ein Studienabschluss einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt.
Wie erreiche ich eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst?
Um eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst zu bewirken, ist die Teilnahme an der 12-monatigen pädagogischen Einführung verpflichtend. Eine unbefristet zu besetzende Stelle an einer Schule (alle Schulformen sind hier eingeschlossen) kann für den pädagogischen Seiteneinstieg geöffnet werden. Die Teilnahme an der 'Pädagogischen Einführung' schließt mit einer Teilnahmebescheinigung (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) sowie einer Bewährungsfeststellung (Schule) ab.
In welchen Fächern ist die pädagogische Einführung möglich?
Während die 'Pädagogische Einführung' im Lehramt Grundschule auf die Fächer Englisch, Kunst, Musik und Sport beschränkt ist, können die Stellenausschreibungen der anderen Schulformen alle Fächer umfassen.
Für Beratungsbedarfe, die sich auf eine Möglichkeit der Teilnahme an einer 'Pädagogischen Einführung' beziehen, steht die Beratungsstelle im LAQUILA NRW zur Verfügung.
Unabhängig von dem Vertragsbeginn an der Schule beginnt die 'Pädagogische Einführung' an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung immer zum 1.5. oder 1.11. eines Jahres. Die Zuweisung an ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) erfolgt durch die Bezirksregierung.
Für die Begleitung der Lehrkräfte in der 'Pädagogischen Einführung' tragen Schule und ZfsL gemeinsam Verantwortung und wirken eng zusammen.
Teilnehmende an der 'Pädagogischen Einführung' haben die Möglichkeit, auf das Unterstützungsangebot "Senior-Mentoring" zuzugreifen.