Bezirksregierung
Köln

Fachlehrkräfte in Schulen für sonderpädagogische Förderung

Fachlehrkräfte in Ausbildung werden an Förderschulen für Kinder mit den Förderschwerpunkten 'Geistige Entwicklung' oder 'Körperliche und motorische Entwicklung' eingesetzt oder in der pädagogischen Frühförderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten 'Hören und Kommunikation' oder 'Sehen'. Informationen zur Ausbildung von Fachlehrkräften erhalten Sie hier.   

Was ist der Inhalt einer Ausbildung zur Fachlehrkraft?

Ziel ist, den Teilnehmenden der Ausbildung die fachlichen Voraussetzungen für die erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeit bei Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten 'Geistige Entwicklung' oder 'Körperliche und motorische Entwicklung' oder für die Tätigkeit in der pädagogischen Frühförderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten 'Hören und Kommunikation' oder 'Sehen' zu vermitteln, sie auf diese Tätigkeiten vorzubereiten und sie mit den Aufgaben ihres Berufes vertraut zu machen (§ 1 APO FLFS).
 

An welchen Förderschulen können Fachlehrkräfte eingesetzt werden?

Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung werden an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten 'Geistige Entwicklung' oder 'Körperliche und motorische Entwicklung' oder in der vorschulischen Erziehung und Förderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten 'Sehen' oder 'Hören und Kommunikation' eingesetzt. Sie übernehmen dort Tätigkeiten als Mitglied eines Klassenteams und arbeiten sowohl mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, einer Lerngruppe oder der gesamten Klasse. 

Unter welcher Voraussetzung kann ich die Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer anstreben?

(1) Zum Ausbildungsgang kann zugelassen werden, wer
1. einen mindestens Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) besitzt
und
2.a) nach Ableisten der in der Fachrichtung vorgeschriebenen Berufsausbildung die Prüfung als Handwerks-, Industrie- oder Hauswirtschaftsmeisterin oder -meister bestanden hat oder
2.b) nach dem Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik die Abschlussprüfung bestanden und danach eine für die Laufbahn förderliche
hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten ausgeübt hat.
(2) Bewerberinnen und Bewerber gemäß Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe
a werden in der Regel nur zu Ausbildungsgängen zu den Förderschwerpunkten 'Geistige Entwicklung' oder 'Körperliche und motorische Entwicklung' zugelassen. 
(3) Das für Schulen zuständige Ministerium kann eine andere Vorbildung
und Prüfung als gleichwertig im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe
b anerkennen.
(4) Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die geeignet sind, die für die Laufbahn
erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln, können auf die Dauer der
hauptberuflichen Tätigkeit nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b angerechnet werden.

2b) nach dem Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik die Abschlussprüfung bestanden und danach eine für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten ausgeübt hat.
Als gleichwertig anerkannt sind auch:

  • Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Bachelor – Rehabilitationspädagogik
  • akademische Sprachtherapeutin/akademischer Sprachtherapeut
  • Altenpflegerin/Altenpfleger
  • Ergotherapeutin/Ergotherapeut
  • Gebärdendolmetscherin/Gebärdendolmetscher
  • Gebärdensprachdozentin/Gebärdensprachdozent
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gymnastiklehrerin/Gymnastiklehrer
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
  • Heilpädagogin/Heilpädagoge
  • Kindergärtnerin/Kindergärtner und Hortnerin / Hortner
  • Logopädin/Logopäde
  • Motopädin/Motopäde
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Physiotherapeutin/Physiotherapeut
  • Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
  • staatlich anerkannte Erzieherin/ Erzieher<

Die Anerkennung der genannten Vorbildungen und Prüfungen erfordert jeweils eine mindestens achtzehnmonatige hauptberufliche Tätigkeit an einer Förderschule (hierunter fällt auch die pädagogische Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer an einer Förderschule), einer Einrichtung für Behinderte (Erziehung oder Rehabilitation) oder an einer integrativen Einrichtung nach Erwerb der Qualifikation.
 

Wo findet die Ausbildung für Fachlehrkräfte in der Bezirksregierung Köln statt?

Die Fachlehrkräfteausbildung findet an der jeweiligen Ausbildungsschule und am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln statt. Die Ausbildung startet jeweils am 1.5. und am 1.11. eines Jahres.
Das Bewerbungsverfahren startet deutlich vor den Ausbildungsterminen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Bewerbungsfristen auf der Homepage unserer Bezirksregierung.