Bezirksregierung
Köln

Neuaufstellungsverfahren Regionalplan Köln

Der neue Regionalplan ist das zentrale Steuerungsinstrument, das die unterschiedlichen Raumansprüche der Städte, Gemeinden und Fachplanungen miteinander in Einklang bringt. Er bildet die Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung mit der kommunalen Bauleitplanung und den Fachplanungen, um eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung sicherzustellen.

Die Regelungen, die der Regionalplan enthält, sind von allen räumlichen (Fach-) Planungen (Bauleitplanung, Landschaftsplanung etc.) gleichermaßen einzuhalten. Sie haben die Form von zeichnerischen und textlichen Festlegungen. Übergeordnetes Ziel des Regionalplans ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen.

Als querschnittsorientierte Gesamtplanung sichert der Regionalplan einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält er ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt der Regionalplan Köln Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die bei den Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk im sogenannten Gegenstromprinzip beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.

Als koordinierendes Steuerungsinstrument schafft der Regionalplan somit die planerischen Voraussetzungen für einen Regierungsbezirk, der Heimat von mehr als 4 Mio. Menschen ist.

Verfahrensablauf

Den formellen Verfahrensschritten zur Aufstellung des Regionalplans war ein breit angelegter, partizipativer und informeller Planungsprozess vorangestellt. Bereits frühzeitig hat die Regionalplanungsbehörde die regionalen Akteure in den Prozess zur Aufstellung des Regionalplans eingebunden. Zwischen 2016 und 2019 wurden Kreis- und Kommunalgespräche geführt, eine Vielzahl von Fachbeiträgen erarbeitet und verschiedene Themenforen veranstaltet.

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 29.04.2019 von der Aufstellung des Regionalplans Köln unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.

Scoping (Konsultationsverfahren gem. § 8 Abs. 1 ROG)

Das Konsultationsverfahren gem. § 8 ROG (Scoping) wurde in der Zeit vom 20.09.2019 bis 15.11.2019 mit den öffentlichen Stellen (Scopingbeteiligte) durchgeführt.

Erster Planentwurf

Mit dem Erarbeitungsbeschluss vom 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln die Regionalplanungsbehörde beauftragt, auf der Grundlage des ersten Planentwurfs (Planentwurf 2021) die erste öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans durchzuführen.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung (erste Beteiligung) in der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 31.08.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.

Zweiter Planentwurf

Mit Beschluss des zweiten Planentwurfs und der zweiten öffentlichen Auslegung vom 11.10.2024 hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Regionalplan (Entwurf 2024) erneut öffentlich auszulegen und in Bezug auf die Änderungen erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 in Bezug auf die Änderungen erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.

Feststellungsbeschluss

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat schließlich in seiner Sitzung am 11.07.2025 den abschließenden Feststellungsbeschluss zum Regionalplan gefasst.

Anzeige (Rechtsprüfung)

Der Landesplanungsbehörde wurde die Planung mit Bericht vom 14.07.2025 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass der Plan ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und damit zur Rechtswirksamkeit gebracht werden kann. 
Ausgenommen sind folgende Festlegungen gegen die gemäß § 19 Absatz 7 LPlG NRW Einwendungen erhoben wurden: 

  1. Flughafenerweiterung („Areal Nord“) in Köln
  2. Neufestlegungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) in Elsdorf-Niederembt, Mechernich-Satzvey, Monschau-Rohren und Wegberg-Wildenrath
  3. Festlegung eines zweckgebundenen ASB (ASBz) „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ angrenzend an den Ortsteil Monschau-Rohren
  4. Festlegung eines zweckgebundenen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz) „Abfallbehandlungsanlage“ in Kerpen.
  5. Festlegung eines zweckgebundenen ASB (ASBz) „Insel Grafenwerth“ in Bad Honnef 
     

Der Ausfertigungsvermerk der Geschäftsstelle des Regionalrats Köln kann unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden.
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wird am 29. 10. 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 843) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Regionalplan Köln wirksam.
Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfahlen (GV.NRW) mit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann unter dem Menüpunkt Downloads und im GV.NRW abgerufen werden.

Bekanntgemachter Plan

Der Bekanntgemachte Plan und die wesentlichen Verfahrensunterlagen können unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden. Darüber hinaus ist im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln, eine Einsichtnahme in die vorgenannten, und zum Download bereitgehaltenen, Planunterlagen möglich. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0221/147-2032 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an dezernat32[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (dezernat32@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten