Bezirksregierung
Köln

Ersatzurkunde

Sollte Ihre Approbationsurkunde in Verlust geraten sein, besteht die Möglichkeit zur Beantragung einer Ersatzurkunde.

Um Ihnen eine Ersatzurkunde ausstellen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Antrag auf Ausstellung einer Ersatzurkunde (kurzes unterschriebenes Anschreiben genügt)
  2. Eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung mit Erklärungen darüber, dass die Approbationsurkunde in Verlust geraten ist, wie sie in Verlust geraten ist und dass die Urkunde auch nach intensiver Nachforschung nicht mehr auffindbar ist.
  3. Eine von der zuständigen Kammer ausgestellte Bescheinigung, aus der hervorgehen muss, dass gegen die Ausstellung einer Ersatzurkunde aus Sicht der Kammer keine Bedenken bestehen.
  4. Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart 0) zur Vorlage bei einer Behörde, bitte Az.: 24.20.06 angeben lassen), dass nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf. (Gerne auch bei der Kammer anfragen, ob es möglich ist, das Führungszeugnis mit der Bescheinigung aus in Punkt 3 zusammen zukommen zulassen, sofern dort auch ein Führungszeugnis der Belegart 0 für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammer erforderlich ist.)
  5. Eine Kopie der Approbationsurkunde.

Nach Eingang dieser Unterlagen wird über Ihren Antrag entschieden.

Gebühren und Verfahrensdauer

Dienstleistung / Produkt Gebühr Dauer
Ausstellung einer Ersatzurkunde Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 10 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 (SGV. NW 2011) in Verbindung mit Ziffer 10.1.4 des Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der zur Zeit gültigen Fassung sind für diese Entscheidung eine Verwaltungsgebühr von 100,-- Euro und gegebenenfalls entstandene Auslagen z.B. für Kopien oder Beglaubigungen zu erstatten.