Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Hebamme

Die Bezirksregierung Köln ist für die Studiengänge für Hebammen im Regierungsbezirk Köln sowie für verschiedene Aufgaben im Bereich der Hebammenaufsicht zuständig. Sie finden nachfolgend verschiedene Informationen hierzu. 

Mit dem Hebammengesetz vom 22.11.2019 wurde die bisherige Hebammenausbildung ab 2020 akademisiert. Für die vier Studiengänge für Hebammen im Regierungsbezirk Köln ist die Bezirksregierung Köln zuständig. 

Seit 2020 ist die Bezirksregierung auch für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei Abschlüssen zuständig, die nach dem Hebammengesetz in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG als gleichwertig anerkannt worden sind. 

Voraussetzung ist ein Wohnsitz innerhalb des Regierungsbezirks Köln. Einen Antragsvordruck finden Sie unter "Formulare". 

Bei allen weiteren ausländischen Abschlüssen, die nicht auf der Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG als gleichwertig anerkannt wurden, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung weiterhin bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde. 

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 241, Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (siehe Link) zuständig. 

Der Beginn und die Beendigung der Berufsausübung als Hebamme, die Namens- und Adressänderung, der Tätigkeitsnachweis nach § 8 HebBO NRW und das Hochladen der beruflichen sowie ggf. der berufspädagogischen Fortbildungsnachweise sind bei Tätigkeit in NRW über das Fachverfahren eNÜG (siehe Link) anzuzeigen. 

Für die optionale Vorabüberprüfung der Geeignetheit von beruflichen Fortbildungen gemäß § 7 Abs. 2 HebBO NRW finden Sie unter Formulare den zu verwendenden Antragsvordruck. 

Die Tätigkeit von Hebammen beinhaltet im wesentlichen: 

  • Fachkundige umfassende Beratung und Betreuung von Schwangeren im Rahmen der Schwangerenvorsorge, 
  • Durchführung der Untersuchungen, die zur Beobachtung des Verlaufs der normalen Schwangerschaft notwendig sind, 
  • Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen, 
  • selbstständige Leitung von normalen Geburten, 
  • Untersuchung und Pflege des Neugeborenen, 
  • Betreuung, Beratung und Pflege der Wöchnerin regelmäßig in den ersten zehn Tagen nach der Geburt, 
  • Erkennen von Anzeichen einer Anomalie bei der Mutter oder beim Kind, 
  • Ergreifen der notwendigen Maßnahmen bei Regelwidrigkeiten bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes, 
  • Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen sowie Durchführung der ärztlichen verordneten Behandlung, 
  • Beratung und Aufklärung über Fragen der Familienplanung, 
  • Dokumentation des Geburtsverlaufs der Untersuchungsergebnisse sowie der geeigneten Maßnahmen.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Kreißsaal, Wochenstation (Krankenhäuser, Entbindungsheime), Geburtshäuser, ambulante Geburtshilfen, Beratungsstellen der Gesundheitsämter oder freie Träger.