Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Hebamme / Entbindungshelfer

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Hebammen zuständig. Sie finden hier verschiedene Informationen z.B. über die Ausbildung und über die staatlich anerkannten Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Hebammen zuständig. Mit dem neuen Hebammengesetz vom 22.11.2019 wird die Ausbildung ab 2020 akademisiert. Bis Ende 2022 können parallel noch Ausbildungen nach dem bisherigen Hebammengesetz an den Ausbildungsschulen begonnen werden.

Ab 2020 ist die Bezirksregierung auch für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei Abschlüssen zuständig, die nach dem Hebammengesetz in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG als gleichwertig anerkannt worden sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz innerhalb des Regierungsbezirks Köln. Einen Antragsvordruck finden Sie unter "Formulare". Bei allen weiteren ausländischen Abschlüssen, die nicht auf der Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG als gleichwertig anerkannt wurden, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung weiterhin bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).

Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen nach altem Hebammengesetz liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde, nach dem neuen Hebammengesetz bei der Bezirksregierung.

Wenn Sie die Gründung einer Schule für Hebammen beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Ausbildung zur Hebamme beinhaltet im Wesentlichen:

  • Fachkundige umfassende Beratung und Betreuung von Schwangeren im Rahmen der Schwangerenvorsorge,
  • Durchführung der Untersuchungen, die zur Beobachtung des Verlaufs der normalen Schwangerschaft notwendig sind,
  • Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen,
  • selbstständige Leitung von normalen Geburten,
  • Untersuchung und Pflege des Neugeborenen,
  • Betreuung, Beratung und Pflege der Wöchnerin regelmäßig in den ersten zehn Tagen nach der Geburt,
  • Erkennen von Anzeichen einer Anomalie bei der Mutter oder beim Kind,
  • Ergreifen der notwendigen Maßnahmen bei Regelwidrigkeiten bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
  • Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen sowie Durchführung der ärztlichen verordneten Behandlung,
  • Beratung und Aufklärung über Fragen der Familienplanung,
  • Dokumentation des Geburtsverlaufs der Untersuchungsergebnisse sowie der geeigneten Maßnahmen.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Kreißsaal, Wochenstation (Krankenhäuser, Entbindungsheime), Geburtshäuser, ambulante Geburtshilfe, Beratungsstellen der Gesundheitsämter oder freier Träger.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten (siehe Liste Schulen für Hebammen im Regierungsbezirk Köln) und können den rechtlichen Grundlagen entnommen werden.

Ebenfalls hinterlegt ist ein Antragsformular Hebammenpraktikum für die Durchführung von bis zu 480 Stunden praktischer Ausbildung bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die von der Bezirksregierung zur Ausbildung ermächtigt wurden.