Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Orthoptist(in)

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Orthoptikschulen zuständig. Sie finden hier Informationen über die Ausbildung und über die staatlich anerkannten Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Orthoptikschulen zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Wenn Sie die Gründung einer Orthoptikschule beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Ausbildung zur Orthoptistin / zum Orthoptisten beinhaltet im Wesentlichen:

  • Mitwirkung bei der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, bei Schielerkrankungen, Sehschwäche und Augenzittern als Assistentin/Assistent des Arztes,
  • Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation,
  • Therapieplanung und –durchführung, Beratung,
  • Assistenz bei augenärztlichen Untersuchungen,
  • Bedienung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte.

Tätigkeitsbereiche: Augenärztliche Abteilungen der Krankenhäuser und ambulanter Einrichtungen, Augenkliniken, Praxen freipraktizierender Augenärzte.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).