Bezirksregierung
Köln

Die Bezirksregierung Köln fördert Maßnahmen der Kommunen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im kommunalen Straßenbau dringend erforderlich sind.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsteller*innen der Baumaßnahmen sind die Kreise, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Straßen des verkehrswichtigen Netzes mit maßgeblicher Verbindungsfunktion. Bei der Beantragung sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, um den baulichen Anforderungen hinsichtlich der Verkehrsqualität, der Verkehrssicherheit und der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden. Maßgeblich ist die Erzielung einer verkehrlichen Verbesserung. Die Bezirksregierung Köln in ihrer Funktion als Bewilligungsbehörde berät die Vertreter*innen der Kommunen dahingehend, dass die einzureichenden Finanzierungsanträge einem wirtschaftlichen und planerischem Optimum entsprechen und so die zur Verfügung stehenden Fördermittel nutzbringend eingesetzt werden können.

Förderfähig sind im Zuge von verkehrswichtigen Straßen:

  • Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung einschließlich zugehöriger Rad-Gehwege
  • bauliche Neuaufteilung des Verkehrsraums insbesondere zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden
  • dynamische Verkehrsleitsysteme
  • Rad- Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen
  • Bussonderfahrstreifen im Zuge von verkehrswichtigen Straßen
  • Tunnelsicherheit
  • Mitfahrer*innenparkplätze von mindestens regionaler Bedeutung

Wie viel Förderung gibt es?

Die aktuellen Fördersätze können dem Fördertableau entnommen werden, das unter Downloads bereitgestellt wird.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln. Unterhaltung und Instandsetzung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Zweckbindung beträgt in der Regel 20 Jahre, abweichend in Einzelfällen 10 Jahre.

Bagatellgrenzen:

  • 50.000 Euro bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgerinnen und Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten bei geteilter Baulast.
  • 200.000 Euro in allen anderen Fällen.
     

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Förderantrag (Finanzierungsantrag) ist der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 31. Mai des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres in digitaler Ausfertigung über das Funktionspostfach dezernat25[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (dezernat25@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) vorzulegen. 

Als Antragsformular ist das Muster 1 zu verwenden, das unter Downloads bereitgestellt wird.

Die Ausfüllhinweise zu den entsprechenden Mustern sind zu beachten.

Auf Grundlage des Jahresförderprogramms prüft die Bezirksregierung Köln maßnahmenbezogene Finanzierungsanträge und bewilligt die Mittel. Nach Fertigstellung des Vorhabens überprüft die Bezirksregierung Köln die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Die für die Antragsabwicklung benötigten Richtlinien und Vordrucke stehen zum Herunterladen zur Verfügung.
 

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

  • Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)
  • Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Weitere Fördermöglichkeiten durch das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes.

Die Förderung im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur (SV Infra) überschneidet sich teilweise mit dem Programm FöRi kom-Stra. Die Mittel aus dem SV Infra werden in das Programm FöRi kom Stra eingebunden. Die Maßnahmen werden durch die Bezirksregierungen betreut, unabhängig davon, ob eine Förderung über das SV Infra erfolgt oder eine reine Landesförderung angewendet wird. Für die Förderung des SV Infra des Bundes gelten teilweise abweichende Regelungen, die Ihnen dann im Rahmen der Einordnung zu dem jeweiligen Programm erläutert werden.