In diesem Verfahren werden Flächen zur Umsetzung artenschutzrechtlicher Maßnahmen, bedingt durch den Tagebau Hambach, bereitgestellt. Es handelt sich um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat aufgrund Anregung der RWE Power einen Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens zur Umsetzung artenschutzrechtlich begründeter Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Tagebaus Hambach gestellt. Aufgrund des fortschreitenden Tagebaus Hambach werden zukünftig im Abbaugebiet Lebensräume von besonders geschützten Fledermausarten und anderer waldbewohnender Arten in Anspruch genommen und deren jetziges Lebensumfeld nachhaltig entzogen. Der Bechsteinfledermaus als Leitart und den anderen betroffenen Tierarten sollen südlich des künftigen Abbaufeldes gelegenen Gebiete als neuer Lebensraum zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anlage von linearen Pflanzmaßnahmen am Rande der Ortslage von Kerpen erforderlich. Da für die Umsetzung dieser Artenschutzmaßnahmen ländliche Grundstücke in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungsschäden landwirtschaftlicher Flächen eintreten, sollen die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren vermieden oder abgemildert werden. Es wird angestrebt, die Flächen in das Eigentum der RWE Power AG zu bringen. Die Eigentümer dieser Flächen sollen Land als Ersatz an geeigneter anderer Stelle erhalten.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 - 51201 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 364 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 71 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Rhein-Erft-Kreis: Stadt Kerpen |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 26.04.2012 |
Einleitungsbeschluss | 12.06.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 15.01.2013 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 05.12.2013 bis 06.12.2013 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 19.05.2014 |
Planwunschtermine | 22.04.2014 bis 06.05.2014 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 15.08.2014 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 19.12.2019 |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 07.01.2020 |
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan | 29.05.2020 bis 17.07.2020 |
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan | 17.07.2020 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.10.2020 |
Bekanntgabe des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan | 17.12.2020 bis 18.12.2020 |
Anhörungstermin zum Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan | 04.01.2021 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 02.08.2021 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 08.06.2021 |
Schlussfeststellung | 16.05.2023 |