Zur Unterstützung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus fördert das Land NRW die Gigabit- und Mobilfunkkoordination.
Ausgaben für Personal oder Fremdleistungen zur Ausübung der Gigabitkoordination (1 VZÄ) bzw. der Mobilfunkkoordination (1 VZÄ)
Kreise und kreisfreie Städte
Die Zuwendung ist jeweils auf 36 Monate begrenzt.
Die Förderhöchstsumme beträgt jeweils 210.000,00 Euro.
Die Richtlinie zur Förderung der Gigabitkoordination tritt am 30.06.2025 außer Kraft.
Die Richtlinie zur Förderung der Mobilfunkkoordination tritt am 31.12.2023 außer Kraft
Antragsformular inkl. aller aufgeführten Anlagen postalisch an die Geschäftsstelle GigabitNRW Köln
Anlagen können auch per Mail an gigabit[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (gigabit@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) geschickt werden
Einreichung des bereitgestellten Formulars zum Mittelabruf an die Geschäftsstelle GigabitNRW Köln
Es gelten die Bestimmungen der Nr. 1 ANBestG.