Für Leistungen des amtlichen Vermessungswesens sowie der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten erhoben. Die Höhe der Kosten wird auf der Grundlage einer einheitlich geltenden Kostenordnung ermittelt.
Zu den in der Kostenordnung geregelten Leistungen gehören unter anderem:
- Teilungsvermessungen
- Grenzvermessungen
- Amtliche Grenzanzeigen
- Gebäudeeinmessungen
- das Erstellen amtlicher Lagepläne sowie
- das Anfertigen von Gutachten in der amtlichen Grundstückswertermittlung.
Die Höhe der endgültigen Kosten kann immer erst nach Abschluss der jeweiligen Amtshandlung ermittelt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt die individuellen grundstücksbezogenen Parameter bekannt sind.
Die Bezirksregierung überprüft als Aufsicht die Einhaltung der Kostenordnung.
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