Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule unterstützt Schulen dabei, junge Menschen, häufig erstmals, in Kontakt mit Kunst und Kultur zu bringen.
Dabei steht das direkte Erleben von Künstlerinnen und Künstlern, verbunden mit eige-nen künstlerischen Aktivitäten, im Zentrum des Programms. Weiterführende Informatio-nen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft sowie auf einer eigens für Kultur und Schule eingerichteten Homepage. Die Bezirksregierungen begleiten das Antragsverfahren und sind Ansprechpartner für die Schulträger, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Schulen in freier Trägerschaft.
Allgemeine Informationen
Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Projekt ab Schuljahr 2014/2015: 3.050 EUR. Diese teilen sich wie folgt auf: 2.200 EUR für Honorar (55 Euro je 90 Minuten à 40 Wochen), 750 EUR für Material- und Fahrtkosten und100 EUR für die Abschlusspräsentation.
Die Mittel für eine Abschlusspräsentation müssen unmittelbar mit eingeplant und beantragt werden und können nicht nachträglich bewilligt werden. Bei Doppelprojekten, an denen zwei Künstler beteiligt sind, können diese Ausgaben nur einfach eingestellt werden. Ohne Abschlusspräsentation reduzieren sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben entsprechend auf maximal 2.950 EUR.
Es ergeben sich bei einer Förderung von 80 % in der Regel folgende Höchstförderbeträge pro Projekt (mit / ohne Abschlusspräsentation):
Projekt | Förderung |
---|---|
Für Offene Ganztagsschulen im Primarbereich | 1.640 EUR / 1.560 EUR |
Für Projekte in anderen Schulformen | 2.440 EUR / 2.360 EUR |
Abgabetermine für Projektdatenblätter (ein Kosten- und Finanzierungsplan ist beizufügen)
Projekt | Frist |
---|---|
Für Projekte an Schulen in kommunaler Trägerschaft | 31. März bei den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten |
Für Kooperationsprojekte | 31. März bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 48 |
Für Projekte an Schulen in freier Trägerschaft | 31. März bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 48 |
Bitte beachten Sie: Der Formantrag ist durch den Schulträger zu stellen.