Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Entwicklung der Bröl zum NRW Lachslaichgewässer - und dem Interessensausgleich mit den betroffenen Eigentümern.
Ziel des Verfahrens ist, die erforderlichen Flächen zur Umsetzung der o.g. Planung dem Projektträger unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange bereit zu stellen. Dies soll durch direkten Erwerb sowie durch den Erwerb von Tauschflächen umgesetzt werden.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.46 - 50901 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 23 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 52 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | |
Einleitungsbeschluss | 30.03.2009 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG | |
Planwunschtermine | |
Allgemeiner Besitzübergang | 30.07.2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 30.07.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.08.2014 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 26.01.2015 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 12.11.2014 |
Schlussfeststellung | 07.09.2023 |