Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der räumlichen Weiterentwicklung des Nationalparks Eifel. Zudem erfolgt eine Unterstützung der raumwirksamen Maßnahmen und Aktivitäten der Naturschutzbehörden durch Flächenarrondierung.
Zweck des Verfahrens ist es, die raumwirksamen Maßnahmen und Aktivitäten der Natur-schutzbehörden im Gebiet des Nationalparks Eifel durch Maßnahmen der Bodenordnung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, weitere naturschutzwürdige Flächen durch Maßnahmen der Bodenordnung in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen zu überführen, um den Nationalpark Eifel zu arrondieren und weiter räumlich zu entwickeln. Die hierzu erforderlichen Erwerbs- und Tauschregelungen erfolgen nach fachlichen Vorgaben der zuständigen Naturschutzbehörden bzw. des Nationalparkforstamtes Schleiden. Voraussetzung hierfür ist, dass die privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer ihre Zustimmung zu entsprechenden Abfindungsregelungen erklären. Auf die amtliche Begründung zu § 1 der Verordnung über den Nationalpark Eifel vom 17.12.2003 (NP-VO Eifel) wird insoweit Bezug genommen.
Die Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes entspricht der Kulisse des Nationalparks, wie sie in der entsprechenden Rechtsverordnung vom 17.12.2003 (NP-VO Eifel) festgelegt worden ist. Sie wird nach Maßgabe des Fortschritts der bodenordnerischen Maßnahmen geändert werden.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 - 14041 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 12.186 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 286 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Städteregion Aachen: Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath / Kreis Düren: Stadt Heimbach, Stadt Nideggen / Kreis Euskirchen: Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Stadt Schleiden, Stadt Mechernich |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 27.02.2004 |
Einleitungsbeschluss | 22.03.2004 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 24.05.2004 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 07.04.2008 bis 11.04.2008 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 28.04.2008 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 31.05.2008 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 07.04.2008 bis 11.04.2008 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.07.2008 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 15.12.2008 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 28.01.2009 |
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan | 26.03.2013 |
Bekanntgabe des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan | 14.02.2017 |
Bekanntgabe des Nachtrages 3 zum Flurbereinigungsplan | 17.03.2020 |
Bekanntgabe des Nachtrages 4 zum Flurbereinigungsplan | 27.04.2023 |
Bekanntgabe des Nachtrages 5 zum Flurbereinigungsplan | |
Schlussfeststellung |