Die Förderung nach der Rahmenrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist das wesentliche Instrument zur Umsetzung der Bundesstrukturhilfen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG).
Der durch den Kohleausstieg bedingte Strukturwandel stellt die Region vor große Herausforderungen. Um die wirtschaftliche, ökologische, soziale und landschaftsbezogene Transformation zu unterstützen, setzt das Dezernat 37 die Förderung nach dem InvKG für das gesamte Rheinische Revier um.
Was kann gefördert werden?
Über die Rahmenrichtlinie können Investitionen sowie investitionsvorbereitende Planungen, Beratung, Projektsteuerung einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien gefördert werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 90 %.
Förderbereiche sind insbesondere
- wirtschaftsnahe Infrastruktur,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Einrichtungen der öffentlichen Fürsorge,
- Städtebau,
- Digitalisierung,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Bislang gab es nach dem Sofortprogramm Plus und dem Starterpaket Kernrevier drei Aufrufe im Rahmen von "Revier.Gestalten", zu denen Projekte eingereicht werden konnten. Das Förderverfahren befindet sich derzeit in Überarbeitung, um den zeitlichen Anforderungen des zügigeren Kohleausstiegs bis 2030 gerecht zu werden.
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