Bezirksregierung
Köln

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von der Umspannanlage Oberzier bis zum Punkt Blatzheim

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Amprion GmbH Bezirksregierung Köln
  • Die Amprion GmbH plant das bestehende Stromübertragungsnetz zwischen der Umspannanlage Oberzier und dem Netzknotenpunkt Blatzheim auf rund 16 Kilometern zu verstärken. Zu diesem Zweck soll eine neue Höchstspannungsfreileitung mit insgesamt vier 380-kV-Stromkreisen errichtet werden. Diese Leitung soll als paralleler Ersatzneubau realisiert werden. Nicht mehr benötigte, bestehende Leitungsabschnitte sollen nach Inbetriebnahme der neu geplanten Leitung demontiert werden.
  • Für dieses Vorhaben hat die Amprion GmbH mit Antrag vom 14.07.2023 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
  • Die geplanten Leitungsbaumaßnahmen zum Vorhaben betreffen die Kommunen Niederzier, Düren, Merzenich und Kerpen.
  • Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) zum Vorhaben lag bei den Kommunen in der Zeit vom 16.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Im selben Zeitraum war der Plan auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und im UVP-Portal der Länder erhältlich. Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich bis zum 16.10.2023 (einschließlich) zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
  • Die Vorhabenträgerin ist im Anschluss hieran aufgefordert worden, sich zu allen eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen schriftlich zu äußern.
  • Auf Antrag der Vorhabenträgerin ordnete die Bezirksregierung Köln mit Allgemeinverfügung vom 05.02.2024 an, dass die Nutzung diverser vom Plan betroffener Grundstücke für Vorarbeiten der Vorhabenträgerin für einen Zeitraum von 12 Wochen zu dulden ist.  
  • Die Bezirksregierung Köln hat die im Verfahren eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen am 24.04.2024 und 25.04.2024 auf einem Erörterungstermin in Kerpen zusammen mit der Vorhabenträgerin, den Einwendern, Trägern öffentlicher Belange und den übrigen vom Vorhaben Betroffenen erörtert. Hieran anknüpfend wird die Bezirksregierung Köln nun das beantrage Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den von ihm berührten privaten und öffentlichen Belange prüfen.