Bezirksregierung
Köln

100 Jahre Naturschutzgebiet Siebengebirge – ein langer und steiniger Weg

Am 20. Januar 1923 wurde das Siebengebirge erstmalig als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Siebengebirge ist damit das drittälteste Naturschutzgebiet in Deutschland. Das Siebengebirge wurde über Jahrhunderte hinweg intensiv genutzt. Mehr als 40 Steinbrüche zählte das Siebengebirge seit der Römerzeit.

20.01.2023

Die frühe Entwicklung bis zur Unterschutzstellung des Siebengebirges steht stellvertretend für andere Schutzgebiete in Deutschland. Der preußische Staat hatte im 19. Jahrhundert kaum rechtliche Möglichkeiten, das Siebengebirge flächendeckend zu schützen, da es dafür an gesetzlichen Grundlagen fehlte. Es gab für den Staat damals nur die indirekte Möglichkeit, die Bevölkerung durch Polizeiverordnungen zur Abwehr von Gefahren zu schützen. Schutzbemühungen wurden meist durch private Vereine initiiert und mittels Flächenankauf vollzogen. Als ältestes Schutzgebiet Deutschlands gilt übrigens der Bamberger Hain, der 1804 als Volkspark indirekt geschützt wurde.

Erst die Weimarer Verfassung von 1919 schrieb den Naturschutz als Aufgabe des Staates fest. Preußen verankerte daraufhin umgehend als erster Staat des deutschen Reiches die Schutzkategorie „Naturschutzgebiet“ im Preußischen Feld- und Forstpolizeigesetz von 1920. Nun gab es erstmals eine Rechtsgrundlage, die es ermöglichte, ein Gebiet unmittelbar aus Naturschutzgründen zu schützen.

Daraufhin wurde das Siebengebirge durch Verordnung (NSG-VO) vom 07.07.1922, in Kraft getreten am 20.01.1923, als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Mit etwa 4200 ha reichte das Naturschutzgebiet Siebengebirge ab diesem Zeitpunkt vom Ennert bis zur Südgrenze des Regierungsbezirks Köln. Heute ist die Größe inzwischen auf circa 4.769 ha angewachsen.

100 Jahre nach der ersten Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Siebengebirges arbeitet die Bezirksregierung Köln derzeit an der 10. Nachfolge-Verordnung, damit die Natur und die Landschaft des Siebengebirges auch noch für viele zukünftige Generationen erhalten bleibt. Die derzeit gültige Verordnung läuft im Juni 2025 aus. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist bereits im Herbst 2022 erfolgt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage ist für das Jahr 2024 geplant.