Bezirksregierung
Köln

Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Zweiter Planentwurf

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

13.05.2024
Regionalplanungsverfahren in Vorbereitung
Köln (K)

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 15. Sitzung am 03.05.2024 den Zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – kurz: Teilplan NR – zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 14/2024).

Der Geltungsbereich des Teilplans NR umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut Gelegenheit gegeben, zu dem Zweiten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), der Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen. 

Die Unterlagen können in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024 unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Download erfolgt als ZIP-Datei und beinhaltet die gesamten Planunterlagen. Alternativ können einzelne Dokumente der Planunterlagen unter dem Link https://membox.nrw.de/index.php/s/Exy1ugVXgtfYI3x (Passwort: TNR) heruntergeladen werden.

Der Link zu den Planunterlagen wird auch auf den Internetseiten der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-2038 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail unter abgrabung[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (abgrabung@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten. Die Einsichtnahme erfolgt mittels elektronischem Lesegerät.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Stellungnahmen können auf die folgende Art und Weise abgegeben werden:

  1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1007115 Die Stellungnahme sollte möglichst in das Inhaltsfeld eingetragen und nicht als PDF hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.
  2. Per E-Mail (Stellungnahme bevorzugt als pdf) an das Postfach abgrabung[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (abgrabung@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die Kurzbezeichnung – Öff RPlan TP NR – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.
  3. Postalisch oder zur Niederschrift an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

Bitte beachten Sie hierzu den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Ausgabe 19 vom 13.05.2024 (unter dem Punkt „Downloads“ abrufbar).