MRT-1 Anlage
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 8 i.V.m. 4 BImSchG der Basell Polyolefine GmbH, Brühler Str. 60, 50389 Wesseling vom 04.07.2025 zur Neuerrichtung der MRT1-Pyrolyse-Anlage öffentlich bekannt gegeben.
Die für die Anlage maßgeblichen BVT-Schlussfolgerungen (BVT: Beste verfügbare Techniken) sind die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche, sowie die Herstellung organischer Grundchemikalien.