Prüfungsumfang: Änderung der MMP-Anlage (Anlage 0019) gem. § 16 BImSchG
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling vom 03.05.2024 zur wesentlichen Änderung der MMP-Anlage öffentlich bekannt gegeben.
Die Genehmigung beinhaltet die Änderung der Nebenbestimmung Nr. 3.4.3 des Genehmigungsbescheides mit dem Aktenzeichen 300-53.0043/20/Krö/Od-G16 vom 23.11.2022 durch die neu festgelegte Nebenbestimmung Nr. 3.2.1 dieses Bescheides.
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien vom 21.11.2017.