Zulassung einer Ausnahme nach § 23 Abs. 1 der 13. BImSchV für den Jahresmittelwert NOx für Kessel 6 am Standort HKW-Merkenich
26.01.2023
Ausnahmezulassungsverfahren nach einer immissionsschutzrechtlichen Verordnung (BImSchV)
Köln (K)
Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1b (analog) i.V.m. Abs. 1a und § 10 Abs. 7 bis 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gegeben:
Bescheid vom 16.01.2023, Az.: 53.3.7-RE-HKW_MKE_K6-NOx-Wid, über die Zulassung von Ausnahmen von den Emissionsbegrenzungen für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid gemäß § 23 Abs.1 der 13. BImSchV für die Firma RheinEnergie AG.
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