Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma SGL Carbon GmbH, Drachenburgstraße 1, 53179 Bonn vom 27.06.2025 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Hartbrandkohle und Elektrographit öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) für die Nichteisenmetallindustrie wurde 2017 veröffentlicht.
Für die Anlage zur Herstellung von Hartbrandkohle und Elektrographit einschlägig sind die per Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1032 verbindlich eingeführten BVT-Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Nichteisenmetallindustrie vom 13.06.2016.