Zulassung der Kompensation gemäß § 10a der 13. BImSchV und Nr. 8 REF-VwV sowie Zulassung von Ausnahmen gemäß § 26 der 13. BImSchV und Nr. 9 REF-VwV i.V.m. § 17 Abs. 1b BImSchG für die Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie, Werk Nord
04.02.2019
Immissionsschutzrechtliche nachträgliche Schutzanordnung (§ 17 (1a) BImSchG)
Köln (K)
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