Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln genehmigt den Doppelhaushalt der Stadt Köln

links: Stadtkämmerin Professorin Dr. Dörte Diemert; rechts: Abteilungsleiter 3 der Bezirksregierung Köln Daniel Lüngen

Die Bezirksregierung Köln hat am 31.03.2025 den Doppelhaushalt der Stadt Köln genehmigt.

31.03.2025

Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich nach Prüfung der Anzeige und der dazugehörigen Unterlagen nicht. 

Im Genehmigungsbescheid erkennt die Bezirksregierung ausdrücklich den Konsolidierungswillen der Stadt Köln an, fordert diese aber angesichts der hohen Defizite im gesamten Planungszeitraum gleichzeitig dazu auf, ihre Konsolidierungsbemühungen deutlich zu verstärken, um perspektivisch zu dem Ziel einer dauerhaft geordneten Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu gelangen. 

Die Haushaltspositionen sind im Rahmen des Haushaltsvollzugs laufend durch die Stadt Köln hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Zusätzlich wurden im Genehmigungsbescheid Berichtspflichten zum Stand der Umsetzung der Konsolidierungspotentiale sowie zum Stand der Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse der Stadt Köln aufgenommen.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 kann nun gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.