
Die Bezirksregierung Köln hat am 15.04.2025 den Doppelhaushalt des Rhein-Erft-Kreises genehmigt.
Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich nach Prüfung der Anzeige und der dazugehörigen Unterlagen nicht.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist jeweils eine Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe vom 61.431.280€ bzw. 64.776.311€ vorgesehen, sodass lediglich ein fiktiver Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW erreicht wird. Mit dem Verzicht auf eine aufwanddeckende Kreisumlage wird der Kreis dem Rücksichtnahmegebot gem. § 9 S. 2 KrO NRW gerecht. Die Ausgleichsrücklage wird jedoch nicht vollständig aufgebraucht. Es verbleibt ein Restbetrag von 42.550.563 € in der Ausgleichsrücklage. In den Folgejahren der mittelfristigen Planung (2027 - 2029) wird wieder ein echter Haushaltsausgleich angestrebt.
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 kann nun gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.