Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln stimmt der Wiederinbetriebnahme der Verbrennungslinie 3 von Currenta zu

Nach dem Explosionsereignis in einem Abfalltank im Juli 2021 wurde die gesamte Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) der Fa. Currenta in Leverkusen – Bürrig vorübergehend außer Betrieb genommen.

13.04.2023

Die SAV besteht aus 4 Verbrennungslinien, die Verbrennungslinien waren vom Explosions- und Brandereignis im Juli 2021 nur mittelbar und geringfügig betroffen. Inzwischen sind unter strengen Sicherheitsauflagen im Juni 2022 die Verbrennungslinie 1 (VA 1) und im Januar 2023 die Verbrennungslinie 4 (VA 4) wieder in Betrieb gegangen und laufen seitdem, abgesehen von einem unkritischen Brandereignis in einem Materialbunker, störungsfrei. In einem weiteren Schritt soll jetzt in der Verbrennungslinie 3 (VA 3) die Verbrennung von Klärschlämmen aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage des Chemparks wiederaufgenommen werden. In der zentralen Abwasserbehandlungsanlage werden sowohl die Abwässer aus dem Chempark als auch kommunale Abwässer aus der Stadt Leverkusen gereinigt. Die dabei anfallenden Klärschlämme werden derzeit noch in anderen Anlagen in der Region entsorgt und dazu mit LKW abgefahren. Diese Straßentransporte können künftig entfallen.

Entsprechend der unmittelbar nach dem Ereignis vom Juli 2021 gegenüber der Fa. Currenta erlassenen Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln zur Durchführung einer sicherheitstechnischen Prüfung, war durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation neben der Untersuchung der Unfallursache auch die Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme von Anlagenteilen der SAV zu prüfen. Im März 2023 hat der beauftragte Sachverständige – wie bereits für die Anlagenteile VA 1 und VA 4 – den Behörden ein Gutachten zur Wiederinbetriebnahme der VA 3 vorgelegt. Gegenstand des Gutachtens ist insbesondere die Sicherheit des für die Lagerung der als Brennstoff eingesetzten lösemittelhaltigen Abfälle vorgesehenen Tanks 8 sowie der technisch einwandfreie Zustand der Anlage.  In der Anlage sollen jeweils nur „sortenreine“ Lösemittelabfälle als Brennstoff verwendet werden („Monobetrieb“). Es dürfen im Tank also keine verschiedenen Lösemittelabfälle vermischt werden. Ergänzend wird auf Empfehlung des Gutachters eine zusätzliche sicherheitstechnische Einrichtung für den Lagertank installiert. Im Ergebnis kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass gegen die Wiederinbetriebnahme der VA 3 keine Bedenken bestehen.

Wie schon bei den Teilwiederinbetriebnahmen der VA 1 und VA 4 hat auch hier das auf Veranlassung der Bezirksregierung von der Fa. Currenta beauftragte Gutachterteam um Prof. Dr. Jochum die vorgesehene Wiederinbetriebnahme der VA 3 sowie die vorliegenden Gutachten bewertet. Auch das Team Jochum kommt zu dem Schluss, dass die Wiederinbetriebnahme der VA 3 möglich und verantwortbar ist. Die Absicht des Betreibers, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, war durch das Gutachterteam Jochum in mehreren Sitzungen des sogenannten Begleitkreises vorgestellt und auch auf der Webseite des Begleitkreises kommuniziert worden. Der Entwurf des Gutachtens des Teams Jochum zur Wiederinbetriebnahme wurde dem Begleitkreis mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Aufgrund der geführten Fachgespräche, der Prüfung des Gutachtens des beauftragten Sachverständigen, der Kontrolle der Angaben in einem Vor-Ort-Termin und der positiven Stellungnahme des Gutachterteams Jochum bestehen aus Sicht der Bezirksregierung Köln keine Bedenken, die VA 3 wieder in Betrieb zu nehmen. Nach Angaben der Fa. Currenta ist die Wiederaufnahme der Klärschlammverbrennung für den 14.04.2023 vorgesehen.