Bezirksregierung
Köln

Ferienjobs - Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln informiert

Ferienjobs sind eine gute Möglichkeit für Schüler:innen während der Schulferien Geld zu verdienen. Auch die Aussicht interessante Berufe und neue Menschen kennenzulernen ist Motivation vieler Jugendlicher.

15.06.2023

Aber, was ist bei der Auswahl eines Ferienjobs zu beachten, wann und wie lange darf ich beispielsweise arbeiten?

Schülerinnen und Schüler, die Interesse an einem Ferienjob haben, müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht, muss Ferienarbeit auf höchstens vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleiben.

Diese 20 Arbeitstage dürfen sie beliebig auf die Ferien aufteilen. Sie dürfen bis zu 8 Stunden am Tag und bis zu 40 Stunden in der Woche tätig sein. 5 Tage Arbeit in der Woche sind erlaubt.

Nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, an Samstagen und Sonntagen und an Feiertagen ist das Arbeiten nicht gestattet. Ausnahmen zu diesen Regelungen stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Zum Beispiel für den Einzelhandel, die Gastronomie, die Landwirtschaft oder das Bäckereihandwerk.

Ohne Pause geht es nicht

Die Dauer der Pausen hängt von der täglichen Arbeitszeit ab. Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit sind es 30 Minuten. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit 60 Minuten.

 

Worauf müssen Schüler:innen noch achten?

Die Arbeit darf nicht zu schwer, zu gefährlich oder gesundheitsschädlich (zum Beispiel zu starker Lärm, Arbeiten mit Gefahrstoffen) sein. Akkordarbeiten wie Fließbandarbeit und andere tempoabhängige Arbeiten sind nicht erlaubt. Sie dürfen auch keiner sittlichen Gefährdung ausgesetzt werden.

Wo können Schüler:innen einen Ferienjob finden?

Jobbörsen wie die Agentur für Arbeit oder Schülerjobs bieten Ferienjobs an. Wer die Jobbörsen nicht nutzen möchte, kann Freunde und Bekannte fragen. Ein Schreiben an ein Unternehmen oder ein persönlicher Besuch sind ebenfalls möglich. Auch Zeitungen werben mit Ferienjobs.

Haben sie einen Anspruch auf Mindestlohn?

Schüler:innen haben nur Anspruch auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder mindestens 18 Jahre alt sind.