Bezirksregierung
Köln

Bodenbewegungsgebiete

In Nordrhein-Westfalen bewirken Steinkohlenbergbau und Braunkohletagebau großflächige Bodenbewegungen mit Auswirkungen auf den geodätischen Raumbezug. Die Bereiche mit großräumigen Bodenbewegungen werden als Bodenbewegungsgebiete überwacht.

Als Teil des gesetzlichen Auftrags der Landesvermessung wird seit den 1970er Jahren das sogenannte Leitnivellement als Präzisionsnivellement in Bodenbewegungsgebieten zur Überwachung von Vertikalbewegungen und zur Aktualisierung von Höhenwerten genutzt. Die Abgrenzungen der Bodenbewegungsgebiete sind gemeinsam mit dem Ministerium des Inneren, der Bergbauaufsicht und den bergbaubetreibenden Unternehmen abgestimmt. Sie begrenzen Verdachtsgebiete, in denen die jährliche höhenmäßige Bodenbewegung mehr als +/- 3 mm pro Jahr [mm/a] betragen können.

Die Bereitstellung der Bodenbewegungsgebiete erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen durch Kacheln der Größe 250 m x 250 m. Bei der Nutzung der Kacheldarstellung ist zu beachten, dass

  • die Kacheln eine generalisierte Flächeneinheit darstellen, die ggf. nur teilweise innerhalb eines berechneten Bodenbewegungsgebietes liegt,
  • die Datengrundlage zur Berechnung der Bodenbewegungsgebiete die Höhenänderungen an einzelnen Höhenfestpunkten entlang von Nivellementslinien sind und
  • der zeitliche Abstand der zugrundeliegenden Messungen zwischen 6 und 8 Jahren beträgt und der Grenzwert von 3 mm/a von einer linearen Bewegung zwischen den Messzeitpunkten ausgeht.

Aus diesen Gründen sollte die Kacheldarstellung nicht mit großmaßstäbigen Karten gebäude- oder flurstücksscharf verschnitten werden.

Nutzungsmöglichkeiten

Vertikale Bodenbewegungen, die ab einer Bewegungsrate von mehr als +/- 3 mm pro Jahr als qualifizierte Vertikalbewegung in amtlichen Nachweisunterlagen vermerkt werden, sind bei ingenieurtechnischen Baumaßnahmen unbedingt zu berücksichtigen. Ferner sollten alle Nutzer von Höhenfestpunkten beachten, dass in den Bodenbewegungsgebieten die Höhenangaben des amtlichen Nachweises nur zeitlich begrenzt mit ausreichender Genauigkeit verwendet werden können.

Produktangebot

WMS NW Bodenbewegungsgebiete Kacheln

Um Detailinformationen zu erhalten, öffnen Sie bitte die Anwendung in einem neuen Fenster.

Die Bodenbewegungsgebiete liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.

  • Lage / Lageangabe: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832)
  • Höhe / Höhenangabe: DHHN2016 (EPSG 7837)

8-Jahresturnus

Bereitstellung

WMS

  • Bodenbewegungsgebiete Kacheln: https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_bodenbewegungsgebiete_kacheln

WFS

  • Bodenbewegungsgebiete Kacheln: https://www.wfs.nrw.de/geobasis/wfs_nw_bodenbewegungsgebiete_kacheln

Konditionen

Die Bodenbewegungsgebiete werden über Online-Verfahren kostenfrei und zur Nutzung ohne Einschränkungen oder Bedingungen bereitgestellt.