Bezirksregierung
Köln

Eigentümerdaten des ALKIS Sekundärdatenbestands sind u. a. Namen und Anschriften der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten von Flurstücken sowie die Grundbuchbezeichnung.

Eigentümerdaten sind gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Namen, Geburtsdaten und rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten, die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften sowie die Grundbuchbezeichnung. Die Eigentümerdaten enthalten keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe).

Die Eigentümerdaten enthalten folgende Objektarten:

  • Buchungsstelle
  • Buchungsblatt
  • Namensnummer
  • Person
  • Anschrift (sofern der Katasterbehörde bekannt)
  • Buchungsblattbezirk
  • Bundesland
  • Dienststelle

Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen.

Nutzungsmöglichkeiten

Durch die Daten des Liegenschaftskatasters ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Anwendungen liegen überall dort, wo rechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Geobasisdaten benötigt werden, z. B.: Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Energiebewirtschaftung, Umweltschutz, Wohnungswesen, Landnutzungsplanung, Straßenbewirtschaftung, Straßenplanung, Stadtplanung, Statistik, Demographie, Kommunikation, Erholung, Transportwesen etc.

Produktangebot

Eigentümerdaten liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.

vierteljährlich (aktueller Stand: 01.09.2023)

Die Eigentümerdaten sind aufgrund einer Modellumstellung für das Jahr 2023 eingefroren.

Bereitstellung

Eigentümerdaten werden nur auf Antrag demjenigen bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 14 Abs. 2 VermKatG NRW). Die Prüfung des berechtigten Interesses sowie die erforderliche Datenselektion werden durch eine Fachkraft durchgeführt und sind gebührenpflichtig (Zeitaufwand).

Datenformate:

  • NAS
  • CSV

Konditionen

Eigentümerdaten sind nicht über Online-Verfahren verfügbar.

Die Bereitstellung eines digitalen Datensatzes wird gemäß Tarifstelle 3.2.5 der Anlage Kostentarif zur VermWertKostO NRW i. V. m. § 2 Abs. 7 nach Zeitgebühr abgerechnet.

  • Zeitgebühr: 25,- Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde