Bezirksregierung
Köln

Liegenschaftskataster – Primärdaten der Katasterbehörden

Die Katasterbehörden führen die aktuellen Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (Flurstücke, Gebäude und Eigentümerdaten) in ihren Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystemen – ALKIS.

Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters zu Flurstücken, Gebäuden und Eigentümerdaten liegen in beschreibender und darstellender Form bei den Katasterbehörden aktuell für ihr Verwaltungsgebiet vor.

Das Liegenschaftskataster umfasst zudem die Eigentümerangaben, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. An jedem Eigentumsübergang von Grund und Boden sind Kataster und Grundbuch gleichermaßen beteiligt.

Erhebung

In NRW ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters im einheitlichen Standard des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu erheben, tagesaktuell zu führen und bereitzustellen.

Gemäß dem ALKIS – Standard umfasst das Informationssystem alle Bestandsdaten der nach dem ALKIS-Pflichtenheft NRW zu führenden Objektarten, Attribute und Relationen.

Bereitstellung

Auskünfte und Auszüge aus dem tagesaktuellen Primärdatenbestand des Liegenschaftskatasters erteilen die zuständigen Katasterbehörden. Die Kontaktinformationen sowie Adressen und Zugänge zu den Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind über die Sachdatenabfrage des dargestellten Dienstes zu erreichen.

WMS NW Katasterbehörden Übersicht

Um Detailinformationen zu erhalten, öffnen Sie bitte die Anwendung in einem neuen Fenster.

Für großräumige Datenbereitstellungen, die z. B. mehrere Katasteramtsbezirke betreffen, ist bei der Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, ein Geodatenzentrum eingerichtet. Das Geodatenzentrum Liegenschaftskataster baut aus den Daten der Katasterbehörden einen Sekundärdatenbestand auf, der derzeit vierteljährlich aktualisiert wird. Aus dem Sekundärdatenbestand werden weitere Folgeprodukte abgeleitet, um spezielle Nutzeranforderungen u. a. für Verwaltung, Wirtschaft oder Wissenschaft zu erfüllen (siehe unter "Empfehlungen").

Nutzung

Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden jedem zur Nutzung zugänglich gemacht. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen.

Durch die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Anwendungen liegen überall dort, wo unter anderem rechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Geobasisdaten benötigt werden, z. B.: Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Energiebewirtschaftung, Umweltschutz, Wohnungswesen, Landnutzungsplanung, Straßenbewirtschaftung, Straßenplanung, Stadtplanung, Gefahrenabwehr, Polizei, Statistik, Demographie, Kommunikation, Erholung, Transportwesen etc.

Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) gibt zur Schaffung einer einheitlichen landesweiten Geodatenbasis im Sinne eines "Nutzungsgebotes" vor, dass die Geobasisdaten als Grundlage für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme, Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung und der Kommunen zu verwenden sind. Andere öffentliche und private Stellen sollen die Daten verwenden. Zweck ist insbesondere die Verknüpfung der Geobasisdaten mit den Fachdaten in nutzerspezifischen Geoinformationssystemen.