Die Stadt Köln beabsichtigt den Neubau einer Entflechtungsstraße als Gemeindestraße in Köln Rondorf mit einer Länge von insgesamt 3,8 km einschließlich der notwendigen Knotenpunkte, zuzüglich einer Länge von ca. 1,0 km für den Umbau von einmündenden und querenden Straßen.
Die Stadt Köln beabsichtigt den Neubau einer Entflechtungsstraße als Gemeindestraße in Köln Rondorf mit einer Länge von insgesamt 3,8 km einschließlich der notwendigen Knotenpunkte, zuzüglich einer Länge von ca. 1,0 km für den Umbau von einmündenden und querenden Straßen.
Die West-Ost-Achse der Entflechtungsstraße beginnt an der B51 Brühler Landstraße und verläuft in östliche Richtung bis zum Anschluss an den Kreisverkehr an der L150 Kiesgrubenweg. Die Nord-Süd-Achse verläuft am westlichen Ortsrand der vorhandenen Bebauung von Rondorf ab der L 92 Kapellenstraße bis zur K 31 Bödinger Straße, die um- bzw. neugebaut wird. Das gesamte Bauvorhaben inklusive der Schutz- und Ausgleichmaßnahmen liegt auf dem Kölner Stadtgebiet.
Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat die Stadt Köln bei der Bezirksregierung Köln die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die Planunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung stehen vom 25.11.2024 bis zum 27.12.2024 und darüber hinaus bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/-1361 zum Abruf. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen endet am 27.01.2025.
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