Bezirksregierung
Köln

Rheinwassertransportleitung zur Befüllung des Tagebaus Hambach durch den Braunkohlenausschuss beschlossen

Der Feststellungsbeschluss zur raumordnerischen Sicherung der Trasse für die Rheinwassertransportleitung wurde vom Braunkohlenausschuss am 27. Oktober 2023 einstimmig beschlossen. 

03.11.2023

Das Verfahren zur Änderung des bestehenden Plans, der nur Raum für zwei Leitungen für den Tagebau Garzweiler vorsah, wurde im Juli 2021 begonnen, um auch den Tagebau Hambach über die gleiche Trasse mit Rheinwasser versorgen zu können. Der Trassenverlauf wurde in dem Verfahren im Bestand beibehalten, von der Entnahmestelle in Dormagen führte sie zum Tagebau Garzweiler. In der Nähe der Ortschaft Allrath ist ein Verteilbauwerk geplant, ab dem eine neue Hambachleitung zum Tagebau Hambach führt.

Für die Tagebauseen Hambach und Garzweiler ist die Befüllung mit Rheinwasser innerhalb von 40 Jahren ab Ende des Kohleabbaus in ca. 2030 vorgesehen.

Der Braunkohlenplan Rheinwassertransportleitung sichert die Trasse für die Leitungen, für deren Bau und Betrieb noch ein Betriebsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg zugelassen werden muss. 

Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die Entnahmemenge aus dem Rhein mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt verhandelt. Hier ist ein gestaffeltes Entnahmekonzept vorgesehen, um die weiteren Nutzungen des Rheins, insbesondere als Schifffahrtsstraße, nicht zu beeinträchtigen.

Die Wasserentnahme wird noch in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren genehmigt.

Im Beteiligungsverfahren des oben genannten Braunkohlenplanänderungsverfahrens sind rund 300 Stellungnahmen eingegangen, die durch den Braunkohlenausschuss abgewägt wurden. Die Genehmigung des Braunkohlenplans erfolgt nun durch die Landesplanungsbehörde. 

Aufstellungsbeschluss Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetztes

Neben dem Beschluss zur Rheinwassertransportleitung hat der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2023 den Aufstellungsbeschluss zum oben genannten Braunkohlenplanänderungsverfahren beschlossen.

Der Tagebau Hambach wird aufgrund des vorzeitigen Kohleausstiegs deutlich verkleinert. Der Hambacher Forst und die Ortschaft Morschenich bleiben erhalten. 

Der Braunkohlenplan regelt den Abbaubereich und die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung. Große Teile des Tagebaus werden zukünftig als Tagebausee rekultiviert werden, darüber hinaus ist forstliche und landwirtschaftliche Rekultivierung vorgesehen. Für die zukünftigen (Zwischen-) Nutzungen wurden die Planungen der Tagebauanrainerkommunen berücksichtigt, die durch die Neuland Hambach GmbH in einem Rahmenplan als Konzept für die Wiedernutzbarmachung eingereicht wurden. 

Nun beginnt das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Stellungnahmen können vom 06. November 2023 bis zum 21. Dezember 2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.