Bezirksregierung
Köln

Stadt Köln und Bezirksregierung Köln Teil der Aktion Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Hotel- und Gaststättenbranche

Im Schulterschluss gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Arbeitsausbeutung haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion die diesjährigen landesweiten Aktionstage gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt.

02.10.2023

Am 19. September 2023 waren die Stadt Köln und die Kölner Bezirksregierung gemeinsam Teil dieser Aktion und haben zusammen acht Gaststätten-Objekte stadtweit überprüft.

Die Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung prüfte insbesondere, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören u. a. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Weitere Prüfinhalte waren die Umsetzung technischer Arbeitsschutzmaßnahmen (etwa Schutz vor Mängeln an Elektroinstallationen, ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen oder Prüfung der Feuerlöscher) und die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.

Im Stadtgebiet Köln waren das u.a.:

  • 8 Betriebe mit 39 angetroffenen Beschäftigen
  • 8 mal fehlender Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
  • mal fehlender Nachweis der betriebsmedizinischen Betreuung gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
  • 8 mal fehlende tätigkeitsbezogene Gefährdungs-beurteilung gemäß ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
  • 1 mal Notausgang öffnet in die falsche Richtung
  • 2 mal Notausgang verschlossen, vor Ort durch AG behoben, OWI-Verfahren werden eingeleitet
  • 2 mal notwendige Flucht-und Rettungswege innerhalb des Betriebes zugestellt, vor Ort durch AG behoben
  • 1 mal mangelhafte elektrische Installationen + Mängel an bestehenden elektrischen Anlage
  • 1 mal Nachforderung der Prüfbescheinigung eines vor Ort festgestellten Aufzuges gemäß ÜAnlG (Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen).
  • 1 mal Fluchtwegebeschilderung nicht ausreichend
  • 1 mal Verbandskasten auffällig unvollständig

Die Stadt Köln hat den genannten Aktionstag mit Ordnungsamt (Ordnungsdienst und Gaststättensachbearbeitung der Gewerbeabteilung), Umweltamt, Lebensmittelüberwachung, Bauaufsicht und Ausländeramt unterstützt. Die Ermittler des Ausländeramtes haben insgesamt 27 Beschäftigte und Gäste in den Lokalen überprüft. Dabei wurden fünf Personen angetroffen, bei denen der Verdacht des illegalen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Die Mitarbeitenden der Bauaufsicht mussten in einem Restaurant die Verantwortlichen in Sachen Einhaltung von Regeln des Brandschutzes belehren. Der Mitarbeitende des Umweltamtes hat einem Betrieb eine Ordnungsverfügung angedroht, weil eine Abluft-Reinigung nicht vorhanden war.

Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes stellten folgende Verstöße fest:

  • In einem Betrieb wurde ohne Erlaubnis Alkohol ausgeschenkt. Dieser wurde untersagt, ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet.
  • In zwei Betrieben waren Notausgänge nicht frei begehbar, Verantwortliche mussten sie unmittelbar frei räumen.
  • In einem Fall lag keine Genehmigung für die Außengastronomie in öffentlichem Straßenland vor, in einem weiteren Fall existiert offenbar gar keine Erlaubnis für die Außengastronomie. Weitere Prüfungen folgen durch die Fachabteilung.
  • In zwei Betrieben fehlten die aktuellen Regeln zum Jugendschutz. In einem Betrieb fehlten auf der Speisekarte Mengenangaben zu Getränken.
  • Ferner gab es Beanstandungen in einem Betrieb wegen Verstoßes gegen die Bundes-Preisangaben-Verordnung, weil Pfandbeträge nicht ausgezeichnet waren.
  • Außerdem gab es einen Datenschutz-Verstoß, über den das Land NRW informiert wird: Ein Betrieb überwacht per Videokamera unerlaubt öffentliches Straßenland.

Vom 18. bis 22. September 2023 kontrollierten über 500 Einsatzkräfte Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche in Nordrhein-Westfalen: Mit dabei waren Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden (z. B. Polizei, Ausländerbehörden). Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt 175 Betriebe mit mehr als 2.000 Beschäftigten.

Zur Pressemitteilung des Landes:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-gegen-schwarzarbeit-und-illegale-beschaeftigung-der-hotel-und