Inhaltsseite Reisekostenstelle In der Reisekostenstelle werden die Reisekosten berechnet und erstattet. Sie ist zuständig für die Beschäftigten der Behörde und für die Lehrkräfte an den Schulen (Ausnahme Grundschulen).
Inhaltsseite Reisekosten PR / SBV / JAV / Wahlhelfer Personalratsmitglieder fallen nicht unter den Regelungen des LRKG. Vielmehr werden diese Kosten durch §40 I LPVG gedeckt. Die Reisen sind durch Dienstreiseanzeigen der Reisestelle mitzuteilen und können nur abgerechnet werden, wenn diese vorliegen.
Inhaltsseite Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln: Reisekosten Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG).
Inhaltsseite Blut und Blutprodukte Die Bezirksregierung Köln überwacht die Herstellung und das Inverkehrbringen von Blut und Blutprodukten.