Inhaltsseite Wirtschaftsverwaltungsrecht Durch die Bezirksregierung Köln wird die Fachaufsicht über die im Regierungsbezirk liegenden Kreise und kreisfreien Städte in gewerberechtlichen Angelegenheiten ausgeübt.
Inhaltsseite Prüfungen Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und Prüfungen zum Erwerb verschiedener Schulabschlüsse.
Inhaltsseite Anerkennung von Zeugnissen und Bildungsabschlüssen Hier finden Sie Informationen über das Verfahren zur Anerkennung deutscher und ausländischer Schulzeugnisse.
Inhaltsseite Schulformübergreifende Themen und Aufgaben Es gibt Themen, die für alle Schulformen von gleicher Bedeutung sind. Auf dieser Seite finden Sie schulformübergreifende Themen, für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.
Inhaltsseite DigitalPakt Schule Mit Hilfe des DigitaIPakt Schule sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit nachhaltig verbessert werden.
Inhaltsseite Eingliederung in den gymnasialen Bildungsgang Wollen Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern nach NRW ziehen? Welche Schule sollen die Kinder besuchen? Für die Aufnahme an einem Gymnasium gibt es einige Voraussetzungen, die Sie kennen sollten.
Inhaltsseite Unterstützung Sachunterricht Zur Unterstützung bei Planung und Durchführung eines kompetenzorientierten Sachunterrichts finden Schulen in Form einer Handreichung eine reflektierte Auswahl an Unterrichts- und Informationsmaterialien, Fortbildungsangeboten, und finanziellen Förderpro
Inhaltsseite Dienstunfälle Das Dezernat 47.5 bearbeitet für verbeamtete Lehrkräfte Dienstunfälle, Sachschäden und Amtshaftung, für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nur Sachschäden und Amtshaftungsfälle.
Inhaltsseite Externe Feststellungsprüfung Sie finden hier allgemeine Informationen über die Voraussetzungen für den Hochschulzugang ausländischer Studierender.
Inhaltsseite Nachteilsausgleich Über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in den zentralen schriftlichen Prüfungen des Abiturs entscheidet die obere Schulaufsicht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung (vgl. §13 Absatz 8 APO-GOSt).