Inhaltsseite Wasserwirtschaft Die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde sowie Ansprechpartner in den Bereichen der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutz.
Inhaltsseite Abfallwirtschaftsplanung Die Bezirksregierung Köln wertet die kommunalen Abfallbilanzen aus und prüft die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte.
Inhaltsseite Bodenschutz und Altlasten Die Bezirksregierung Köln als obere Bodenschutzbehörde ordnet Maßnahmen zur Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten an. Sie bewilligt finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen des Bodenschutzes.
Inhaltsseite Genehmigung von Abfallanlagen Die Bezirksregierung Köln erteilt auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Genehmigungen für bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen.
Inhaltsseite Überwachung von Abfallanlagen Die Bezirksregierung Köln überwacht mehr als 350 besonders bedeutsame Anlagen zum Lagern, Behandeln und Umschlagen von Abfällen.
Inhaltsseite Aufstellung von Luftreinhalteplänen Die Bezirksregierung Köln stellt bei einer Gefahr der Überschreitung der von der Europäische Union vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft Luftreinhaltepläne auf und überwacht die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen.
Inhaltsseite Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände Die Bezirksregierung Köln führt die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG).
Inhaltsseite EG-Wasserrahmenrichtlinie Im Jahr 2000 wurde durch die Europäische Union die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Wesentliches Ziel der Richtlinie ist die Wiederherstellung des guten ökologischen und chemischen Zustandes bzw. Potentials der Gewässer in Europa.
Inhaltsseite Genehmigung von Rohrfernleitungsanlagen Die Bezirksregierung Köln ist Genehmigungsbehörde für Errichtung und Betrieb von werksgeländeüberschreitenden Rohrfernleitungsanlagen zum Transport von Gasen oder Flüssigkeiten im Regierungsbezirk Köln.
Inhaltsseite Gewässerentwicklung Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für Vorhaben zum Gewässerausbau sowie der Förderung von Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung. Sie berät die Maßnahmenträger über die Umsetzung und Antragsstellung.