Pressemitteilung Vergabekammer Rheinland schließt Verfahren „Deutzer Kirmes“ ab 30.06.J Die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln hat am vergangenen Freitag im Vergabenachprüfungsverfahren über die Konzessionsvergabe der Köln-Deutzer Kirmes für den Zeitraum 2025-2029 zugunsten der Stadt Köln entschieden.
Inhaltsseite Rechtsreferendariat Das zweijährige Rechtsreferendariat kann nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung unter den in § 30 Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) genannten Bedingungen aufgenommen werden.
Inhaltsseite Informationen für Soldatinnen und Soldaten Sie sind eingliederungsberechtigt nach § 13 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und interessieren sich für vorbehaltene Stellen nach § 14 SVG im Geschäftsbereich der Vormerkstelle NRW?
Inhaltsseite Zentralstelle EFRE-Förderung Jede Region in Europa hat ihre ganz besonderen Eigenheiten und steht vor individuellen Herausforderungen für die Zukunft.
Inhaltsseite Neues Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, informiert in den folgenden Informationskanälen zu Neuigkeiten und Aktualisierungen der Produkte, Datensätze und Geobasisdaten-Dienste.
Inhaltsseite TIM-online TIM-online ist eine Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Darstellung der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung NRW über Webservices.
Inhaltsseite Informationen für Behörden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Allgemeine Informationen für die verpflichteten Behörden, Anstalten und Stiftungen zum Verfahrensablauf der Vormerkstelle des Landes Nordrhein-Westfalen.
Inhaltsseite Open Data - Digitale Geobasisdaten NRW An dieser Stelle informiert Geobasis NRW über die Umsetzung der Open Data Prinzipien seit 01.01.2017 sowie die Bereitstellung der digitalen Geobasisdaten über Dienste und Download.
Inhaltsseite Verlust der Eingliederungsberechtigung bei verkürzten Vorbereitungsdiensten Folgen einer Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Probe vor dem Ende der Dienstzeit (DZE) hinsichtlich § 46 Abs. 3a in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz (SG).