Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Approbation aufgrund des hohen Antragsaufkommens derzeit im Regelfall vier Wochen beträgt. Wir bitten Sie, innerhalb dieses Zeitraums von Sachstandsanfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung der Approbation zuständig, wenn die Abschlussprüfung eines deutschen Abschlusses im Regierungsbezirk Köln abgelegt wurde.
Persönliche Anspruchsvoraussetzungen:
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, wenn Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs ergibt und Sie des Weiteren in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufes geeignet sind.
Auf die Staatsangehörigkeit kommt es bei der Erteilung der Approbation nicht mehr an.
Fachliche Anspruchsvoraussetzungen:
Sie verfügen über einen
- erfolgreichen Abschluss der psychotherapeutischen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland und haben die staatliche Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln bestanden.
Wenn Sie im Moment eine Berufserlaubnis haben, geben Sie dies bitte an.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Approbationserteilung als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in über die einzureichenden Antragsunterlagen, die FAQ Hinweise sowie die Formulare.
Nach erteilter Approbation müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Psychotherapeutenkammer anmelden.
Gebühren
Dienstleistung / Produkt | Gebühr |
---|---|
Entscheidung über die Approbation | Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 bis 1.000 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im konkreten Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand, der bei der Bearbeitung des Antrages anfällt. |
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