Das Land gewährt Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholung- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaft beitragen.
Gefördert werden können
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Ausschilderung von Wegen sowie Verweis- oder Erläuterungstafeln
- zur öffentlichen Nutzung vorgesehene Ausstellungs- oder Museumsgebäude
- Freizeitinfrastrukturen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug*
- Umnutzung der Bausubstanz von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben*
- Erhaltung regionaltypischer Bausubstanz*
- Sportanlagen
*nur im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs
Antragsvoraussetzungen
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im nordrhein-westfälischen Programm „Ländlicher Raum 2014 - 2020“ definierten Gebietskulisse in Orten oder Ortsteilen von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an öffentliche als auch private Maßnahmenträger.
Weitere Informationen zu den Fördertatbeständen sowie zu den Antragsvoraussetzungen können Sie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums entnehmen.
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