Bezirksregierung
Köln

Die Sicherungen und Beseitigungen von Bahnübergängen werden durch die Bezirksregierung Köln genehmigt und finanziert.

Von Bahnübergängen gehen sehr hohe Gefahrenpotentiale für alle Verkehrsteilnehmer aus. Der Sicherung und Beseitigung von Bahnübergängen hat der Bundesgesetzgeber daher eine sehr hohe Priorität beigemessen. Wenn an höhengleichen Bahnübergängen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, z.B. Beseitigung von Bahnübergängen durch den Bau eines Brückenbauwerkes oder Sicherungen von Bahnübergängen, dann tragen die Baulastträger der Straße und der Schiene jeweils ein Drittel der Kosten. Das letzte Drittel trägt der Staat. Bei kommunalen Straßen prüft die Bezirksregierung Köln, ob es sich um ein Vorhaben mit Drittelung der Kosten handelt und genehmigt die hierfür erforderliche Vereinbarung. Nur bei Vorhaben der Deutschen Bahn AG über 3 Mio. Euro entscheidet das zuständige Bundesverkehrsministerium. Die Bezirksregierung Köln bewirtschaftet das Staatsdrittel für Vorhaben an kommunalen Straßen.

Können sich die Baulastträger der Schiene und der Straße nicht über die Baumaßnahme oder deren Kostenteilung einigen, so kann jeder der beiden bei der Bezirksregierung Köln beantragen, dass hierüber im Rahmen der „Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren“ entschieden wird.

Kann der Schienenbaulastträger seinen Kostenanteil nicht allein finanzieren und ist eine Förderung durch den Zweckverband "Nahverkehr Rheinland" nicht möglich, so kann die Bezirksregierung Köln einen Zuschuss nach §17 EKrG bewilligen. Zuwendungsempfänger können nur „nicht bundeseigene Bahnunternehmen“ (NE-Bahnen) sein. Kommunale Straßenbaulastträger können bei der Bezirksregierung Köln für ihren Anteil eine Zuwendung nach dem Entflechtungsgesetz in Verbindung mit den Förderrichtlinien Stadtverkehr beantragen.

Soll eine neue Straße oder ein neuer Schienenweg gebaut werden, und soll dadurch ein neuer höhengleicher Bahnübergang entstehen, so ist die Zulassung des neuen höhengleichen Bahnübergangs - unabhängig von der Straßenkategorie - bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Ist im Rahmen einer Zulassung eines neuen Bahnübergangs fraglich, ob es sich tatsächlich um eine Straße (oder nur um einen Weg) handelt, so kann auch hierüber eine Entscheidung bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden. Weitere Informationen können dem Merkblatt "Eisenbahnkreuzungen" entnommen werden.