Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.
Sie Sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Oder Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz / Ausbildungsplatz? Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie bzw. Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin auf jeden Fall ein Visum. Dieses kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell aufgrund sehr hoher Antragszahlen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommt.
Daher bitten wir Sie, von telefonischen Rückfragen derzeit möglichst abzusehen.
Die aktuellen Verfahrensstände können Sie aus unserem Onlineportal, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, ersehen.
Bitte reichen Sie neue Anträge möglichst nur über unser Onlineportal ein!
Für Arbeitgeber
Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum. Ziel unserer Arbeit ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für zukünftige Mitarbeitende auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung kann die zeitliche Visabearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden.
Des Weiteren gehört ein zeitnah beabsichtigter Familiennachzug (max. 6 Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden) zu unserem Aufgabenbereich. Hierbei prüft die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW auf Antrag, ob die Voraussetzungen für einen Familienenachzug gegeben sind. Für alle anderen Einwanderungsgründe wenden Sie sich bitte an die für Ihren zukünftigen Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde.
Unsere Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich Ihr zukünftiger Mitarbeiter /Ihre zukünftige Mitarbeiterin bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für seinen/ ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Weitere Informationen können Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt werden.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Dies kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum. Diese Hilfe und Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf den Wunsch, nach Deutschland einzureisen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Für alle anderen Einwanderungsgründe, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde.
Des Weiteren bezieht sich unsere Unterstützung ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollten Sie sich bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
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