Informationen über das Verfahren zur Beantragung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse.
Wer im Ausland eine Schule besucht hat und nun in Deutschland eine weitere Schulausbildung beginnen, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf das ausländische Schulzeugnis anerkennen lassen.
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.
Damit die Bezirksregierung Köln Ihr Zeugnis prüfen kann, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben.
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsvordruck.
Die Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf - Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle (Dezernat 48).
Originalzeugnisse
Zeugnisse aus Syrien, Iran und Afghanistan müssen immer im fremdsprachigen Original eingereicht werden. Amtlich beglaubigte Kopien dieser Zeugnisse reichen nicht aus.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie möglich. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel mehrere Wochen, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. In Einzelfällen, insbesondere bei gutachterlichen Anfragen, kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.
Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser Antragsformular verwenden sowie eine aktuelle und regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben.
Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum Sachstand die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert.
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