Bezirksregierung
Köln

Ausländische Schulzeugnisse

Informationen über das Verfahren zur Beantragung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse.

Wer kann einen Antrag stellen

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen eine Schule besuchen, eine Ausbildung beginnen oder eine Arbeitstätigkeit aufnehmen möchten, kann für reglementierte Berufe die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Schulabschlusses erforderlich sein. 

Die Bezirksregierung Köln ist für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), zuständig. 

Die Anerkennung der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife ((Fach-) Abitur) erfolgt durch die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 48). 

Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, wenn Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses als deutsche (Fach-) Hochschulreife wünschen.

Damit die Bezirksregierung Köln Ihr Zeugnis prüfen kann, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen, ist eine Anerkennung möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages oder einer entsprechenden Zusage des Ausbildungsbetriebes). 

Wie kann ich einen Antrag stellen

Sie können Ihren Antrag postalisch einreichen oder einen Antrag über das Serviceportal NRW stellen. 

Bitte nutzen Sie bei postalischer Antragstellung das aktuelle Antragsformular, welches Sie unter „Formulare“ herunterladen können und fügen Sie Ihrem Antrag alle dort genannten Unterlagen bei. 

Hinweis für Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe: Seit dem 14.11.2023 werden alle Posteingänge für die Bezirksregierung Köln an die Zentrale Posteingangsscanstelle Rheinland weitergeleitet und der Bezirksregierung ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Wir weisen daher darauf hin, dass bei diesem Vorgang auch Originaldokumente vernichtet werden. Eingehende Postsendungen werden von der zentralen Scanstelle als einheitlicher Vorgang behandelt. Um eine reibungslose Übermittlung zu gewährleisten bitten wir Sie, auf die Übersendung von Sammelanträgen zu verzichten. Der Versand mehrerer verschlossener Umschläge in einem Versandbeutel bleibt davon unberührt.

Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach individueller Absprache mit der zuständigen Sachbearbeitung möglich. 

Eine postalische Zustellung behördlicher Schreiben ist nur möglich, wenn uns Ihre aktuelle Meldeadresse bekannt ist und Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht. Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Adresse unverzüglich mit.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen

Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Dokumente eingescannt, elektronisch an die Bezirksregierung Köln übermittelt und im Anschluss vernichtet werden. Senden Sie daher niemals Originaldokumente ein. 

Sollten Originaldokumente im Rahmen der Bearbeitung benötigt werden, werden Sie hierüber von der zuständigen Sachbearbeitung gesondert informiert.

Die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. 

Hinweis zu beglaubigten Kopien: beglaubigte Kopien dürfen ausschließlich von Notaren oder Behörden angefertigt werden. Beglaubigte Kopien von Übersetzern / Kirchengemeinden / Sparkassen / Krankenkassen / Schulen sind nicht zulässig. Es werden zwei separate beglaubigte Kopien benötigt.

  1. Beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses ohne (angeheftete) Übersetzung -> Notar
  2. Beglaubigte Kopie der Übersetzung -> Bürgerbüro / Rathaus

Ich befinde mich noch im Ausland

Sollten Sie sich noch im Ausland befinden, aber in Nordrhein-Westfalen eine Ausbildung in der Pflege anstreben, setzt sich Ihre Pflegeschule bei Einstellungsabsicht zwecks Vorabprüfung Ihres Zeugnisses mit der Bezirksregierung Köln in Verbindung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen der Bezirksregierung Köln und den Pflegeschulen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie möglich in der Reihenfolge des Antragseingangs. Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser aktuelles Antragsformular verwenden sowie eine aktuelle und regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben. 

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel mehrere Wochen, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. In Einzelfällen, insbesondere bei gutachterlichen Anfragen an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn, kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. 

Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum Sachstand die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert.