Informationen zu den Einstellungsverfahren für den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der größte Teil freier unbefristeter Stellen an den öffentlichen Schulen für Einstellungen zum Unterrichtsbeginn eines neuen Schuljahres bzw. zum Schulhalbjahr (01.02.) wird von den Schulen fortlaufend täglich ausgeschrieben und auf www.leo.nrw.de veröffentlicht.
Befristete Stellen für Vertretungslehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen werden fortlaufend während eines Schuljahres ausgeschrieben und auf www.verena.nrw.de veröffentlicht.
Ausführliche Beratungsgespräche zum Seiteneinstieg können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Unbefristete Einstellungen anderer Bewerberinnen und Bewerber
Informationen zu den Einstellungsverfahren Personen ohne Lehramtsbefähigung für unbefristete Stellen im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Um die Unterrichtstätigkeit an den öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen umfassend zu gewährleisten, wird Personen ohne Ausbildung für den Lehrerberuf die Möglichkeit geboten, sich für einen Einstieg in den Lehrerberuf zu qualifizieren.
Voraussetzung dafür ist ein universitärer Hochschulabschluss oder, um als sich als Lehrkraft an einem Berufskolleg zu qualifizieren, ein ingenieurwissenschaftlicher Fachhochschulabschluss. Im Rahmen einer Ausbildung, berufsbegleitend zu Ihrem Unterrichtseinsatz,erwerben Sie, nach einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung, die Befähigung für ein Lehramt, welches Ihrer bereits zuvor erworbenen Ausbildung entspricht.
Unter www.lois.nrw.de erhalten Sie weitere Informationen u.a. zur Bewerbung sowie über ausgeschriebene Stellen, die für einen Seiteneinstieg geöffnet sind.
Bitte beachten Sie: als Bewerberin oder Bewerber für einen Seiteneinstieg reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich bei der Schule ein, auf deren Stellenausschreibung Sie sich bewerben.
Um einen spezifischen Unterrichtsbedarf abdecken zu können, werden an den öffentlichen Schulen Stellen für andere Berufe als den einer Lehrkraft ausgeschrieben. Über die Berufsgruppen, die für eine dauerhafte Einstellung infrage kommen, sowie den Zugang zu den Stellenausschreibungen informiert die Website www.andreas.nrw.de.
Unbefristete Einstellungen ausgebildeter Lehrkräfte
Informationen zum Einstellungsverfahren für unbefristete Stellen im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Als Bewerberin und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung können Sie am Einstellungsverfahren des öffentlichen Schuldienstes des Landes NRW teilnehmen. Hierzu ist die Nutzung des Internetportals www.leo.nrw.de verbindlich. Hier finden Sie sowohl alle Informationen zum Einstellungsverfahren, als auch ausgeschriebene Stellen, auf die Sie sich online bewerben können. Zusätzlich ist eine fristgerechte Bewerbung in Papierform bei den jeweils ausschreibenden Schulen erforderlich. Die Einstellungen erfolgen hauptsächlich zum Schuljahresbeginn und zum Schulhalbjahr.
Sofern Sie über eine Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland verfügen, müssen Sie diese vor einer Einstellung bei der zuständigen Bezirksregierung nach nordrhein-westfälischem Recht anerkennen lassen. Die Anschriften der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle finden Sie unter den „Allgemeinen Informationen“ auf www.leo.nrw.de.
Gesetzt den Fall, dass Sie sich bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in einem anderen Bundesland oder im staatlich genehmigten Ersatzschuldienst befinden, können Sie am Einstellungsverfahren nur dann teilnehmen, wenn Sie eine aktuelle Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers für den jeweiligen Einstellungstermin bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Alternativ kann ein Nachweis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann.
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