Bezirksregierung
Köln

Vertretungslehrkräfte

Aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit und langfristigen Erkrankungen fällt immer wieder Unterricht an Schulen aus. Um den Ausfall zu kompensieren stellt das Land Lehrkräfte befristet ein.

Wer kann sich für eine Vertretungsstelle bewerben?

Angesprochen sind hier vor allem Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung, d.h. mit Staatsprüfung nach absolviertem Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. In Ausnahmefällen können aber auch sogenannte "Nichterfüller" mit dem Abschluss Master of Education für ein Lehramt, einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder sonstigen vergleichbaren Qualifikationen in einem Schulfach eingestellt werden. Eine Bewerbung mit einer anderen Qualifikation ist ebenfalls möglich. Genaueres entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung im Internetauftritt „Verena“.

In welcher Form erfolgt die Beschäftigung als Vertretungslehrkraft?

Als Vertretungslehrkraft erhalten Sie im Regelfall einen zeitlich befristeten Vertrag als Tarifbeschäftigte/r nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Dauer und der Umfang der Beschäftigung ergeben sich aus der jeweiligen Vertretungsstelle.

Wie finde ich eine Vertretungsstelle?

Sobald Vertretungsbedarf entsteht - und dies ist jederzeit möglich - schreibt die Schule die Vertretungsstelle im Internetauftritt des Schulministeriums aus.

Haben Sie eine passende Stelle gefunden, bewerben Sie sich unter Verwendung des Vorblattes "Bewerbung für eine im Internetportal „Verena“ ausgeschriebene Vertretungsstelle" direkt bei der entsprechenden Schule.

Nach dem Auswahlverfahren beantragt die Schule den Vertretungsunterricht bei der Bezirksregierung Köln. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und Genehmigung kann die Einstellung der Bewerberin / des Bewerbers erfolgen.

Für die Einstellung von Vertretungslehrkräften an Grundschulen ist das jeweilige Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Was verdiene ich im Rahmen einer Vertretungstätigkeit?

Die Bezahlung richtet sich nach der individuellen Qualifikation, Berufserfahrung, Schulform und Einsatz der Lehrkraft. Daher ist hier leider keine pauschale Aussage möglich. Weitere Informationen zur Bezahlung (incl. einer Entgelttabelle) finden Sie im Internetauftritt des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) in Düsseldorf.

Hinweis für die Schulen

Zur Beantragung des Vertretungsunterrichtes ist der aktuelle Antrag auf Vertretungsunterricht zu verwenden. Dieser ist online auszufüllen, auszudrucken und mit den erforderlichen Unterlagen der Bezirksregierung Köln ausschließlich per E-Mail oder Fax auf die bekannten Adressen bzw. Faxnummern (siehe ergänzende Hinweise Ziffer 5) zuzusenden.

Welche Unterlagen einzureichen sind, ist nachfolgend aufgeführt:

 

Bei einer Neueinstellung an der Schule

Bewerber*in hat keine Vorbeschäftigung als Lehrkraft beim Land NRW bzw. eine Unterbrechung in der Beschäftigung.

  • Antrag auf Vertretungsunterricht
  • Nachweis über die Qualifikation (siehe ergänzende Hinweise Ziffer 2)
  • Erklärung zur befristeten Einstellung (inkl. Niederschrift über die förmliche Verpflichtung und Angaben für das Landesamt für Besoldung und Versorgung)
  • Personalbogen inkl. beruflicher Lebenslauf (siehe ergänzende Hinweise Ziffer 3)

Der Bewerberin / dem Bewerber ist auszuhändigen:

  • Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Information für Vertretungslehrkräfte

 

Bei einer lückenlosen Weiterbeschäftigung im Regierungsbezirk Köln oder Aufstockung der Beschäftigung

Bewerber*in hat eine Beschäftigung als Lehrkraft und soll lückenlos weiter beschäftigt werden oder soll einen zweiten Vertrag an der gleichen oder einer anderen Schule im Regierungsbezirk Köln erhalten.

  • Antrag auf Vertretungsunterricht

 

Bei einer lückenlosen Weiterbeschäftigung als Lehrkraft aus einem anderen Regierungsbezirk des Landes NRW

Bewerber*in hat Vorbeschäftigung als Lehrkraft beim Land NRW und soll lückenlos an einer neuen Schule weiterbeschäftigt werden. Darunter fallen auch Referendar*innen, die im Anschluss an den Vorbereitungsdienst als Vertretungslehrkräfte eingestellt werden. (Die Unterlagen, die zum Antrag eingereicht werden sollen, dienen zur Beschleunigung der Bearbeitung, da die Anforderung der jeweiligen Personalakte zu Verzögerungen führen kann).

  • Antrag auf Vertretungsunterricht
  • Erklärung zur befristeten Einstellung (inkl. Niederschrift über die förmliche Verpflichtung und Angaben für das Landesamt für Besoldung und Versorgung)
  • Nachweis über die Qualifikation (siehe ergänzende Hinweise Ziffer 2)
  • Personalbogen inkl. beruflicher Lebenslauf (siehe ergänzende Hinweise Ziffer 3)

Ergänzende Hinweise

Masern

Zum Nachweis über den Masernimpfstatus gem. § 20 Abs. 9 Impfschutzgesetz bestätigt die Schulleitung auf dem Antragsvordruck, dass der Impfpass der Schule vorgelegen hat. Nur bei einer Immunität oder Kontraindikation wird ein gesondertes ärztliches Attest notwendig.

 

Qualifikation

Als Nachweis für die Qualifikation des Bewerbers / der Bewerberin ist für die Eingruppierung der höchste Abschluss nachzuweisen. Als Nachweise gelten z.B. Urkunden, die nach einem Bachelor-, Master- oder Magisterstudium verliehen wurden.

 

Personalbogen

Der Personalbogen kann mit den Antragsunterlagen mitversandt werden. Sollte die Bewerberin / der Bewerber noch Unterlagen zum Personalbogen beifügen wollen, kann sie / er den Personalbogen zusammen mit den Unterlagen nachreichen (siehe Vordruck „Information für Lehrkräfte“).

 

Führungszeugnis

Bei einer Weiterbeschäftigung nach einer Unterbrechung von mindestens 1 Tag ist ein neues erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a BZRG erforderlich.

Mit dem Vordruck „Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragt der Bewerber / die Bewerberin das erweiterte Führungszeugnis bei der, für sie zuständigen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz. Bei der Online-Beantragung ist besonders darauf zu achten, dass die korrekte Adresse der Bezirksregierung Köln (siehe Vordruck) vermerkt wird. Ansonsten kann es zu deutlichen Verzögerungen zu Beginn der Beschäftigung führen, da das Führungszeugnis sonst nicht eindeutig dem Bereich für Vertretungslehrkräfte zugeordnet werden kann.

 

Versand

Anträge auf Vertretungsunterricht inklusive erforderlicher Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich an:

Schulform E-Mail Fax
Berufkolleg flemivu-berufskolleg[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-berufskolleg@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4866
Förderschule flemivu-foerderschule[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-foerderschule@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4864
Gesamt- und Sekundarschule flemivu-gesamtschule[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-gesamtschule@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4862
Gymnasium flemivu-gymnasium[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-gymnasium@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4861
Hauptschule flemivu-hauptschule[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-hauptschule@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4863
Realschule flemivu-realschule[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-realschule@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4865
Weiterbildungskolleg flemivu-weiterbildungskolleg[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (flemivu-weiterbildungskolleg@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) +49 221 147-4867

 

Per Post eingereichte Antragsunterlagen führen zu mehr Arbeitsaufwand und unnötigen Verzögerungen und werden daher nicht bearbeitet.

Studierende

Sofern Sie aktuell studieren, beachten Sie bitte, dass es Grenzen für Ihre wöchentliche Arbeitszeit gibt, deren Überschreitung dazu führen kann, dass Ihr Studentenstatus in verschiedenen Bereichen aberkannt wird. Sie sind dann bspw. nicht weiter kindergeldberechtigt, müssen sich selbst krankenversichern und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bitte informieren Sie sich dahingehend vor dem Unterzeichnen Ihres Vertrages.