Bezirksregierung
Köln

Lehrkräfte haben die Möglichkeit ihren Beschäftigungsumfang in Form verschiedener Teilzeitmodelle zu reduzieren.

Teilzeitbeschäftigung ist eine Freistellungsmöglichkeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die auf Antrag gewährt wird. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung oder eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung gewünscht wird.

Beginn einer voraussetzungslosen / sonstigen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der 01.08. und Beginn einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen der 01.02. oder 01.08., sowie direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist und / oder Elternzeit. Das Ende der Teilzeit ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31.01.

Eine vorzeitige Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder die vorzeitige Rückkehr zur Vollbeschäftigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Altersteilzeit

Lehrerinnen und Lehrern im Beamtenverhältnis (vollzeit- und teilzeitbeschäftigung) kann nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Ruhestand erstrecken muss, Altersteilzeit mit 65% der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit bewilligt werden. Die Altersteilzeit kann im Blockmodell oder im Teilzeitmodell erfolgen. Der vorherige Verzicht auf die Altersermäßigung zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr muss zusätzlich in der Arbeitsphase erbracht werden.

Das Blockmodell unterteilt sich in eine Beschäftigungsphase, in der die gesamte zu erbringende Arbeitsleistung während der Altersteilzeit erbracht wird und eine Freistellungsphase, die sich daran anschließt und bis zum Ruhestand erstreckt. Das Teilzeitmodell sieht eine durchgehende Beschäftigung von 65 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitbeschäftigung bis zum Ruhestand vor.

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im monatlichen Durchschnitt höchsten 30 Wochenstunden. Dies bedeutet bei Lehrkräften max. 20 Unterrichtsstunden bei einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 28 bzw. 27 Pflichtstunden, max. 18 Unterrichtsstunden bei einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 25 bzw. 25,5 Pflichtstunden und max. 16 Unterrichtsstunden bei einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 22 Pflichtstunden.

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt aber mindestens 15 Wochenstunden, das bedeutet bei Lehrkräften 6 Unterrichtsstunden.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden darauf hingewiesen, dass mit der (reduzierten) Teilzeit in Elternzeit eventuell Änderungen der Sozialleistungen verbunden sein können und von daher vor Antragstellung eine eingehende Beratung durch die Sozialversicherungsträger angeraten wird.