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Köln

Externe Feststellungsprüfung

Sie finden hier allgemeine Informationen über die Voraussetzungen für den Hochschulzugang ausländischer Studierender

Ausländische Studierende müssen zu Beginn eines Studiums in Deutschland in der Regel entweder die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) oder die "Feststellungsprüfung“ ablegen.

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)

Auf die DSH bereitet das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF) beim jeweiligen Akademischen Auslandsamt vor. Dort kann man sich auch über die Anforderungen der DSH und über Vorbereitungskurse informieren.

Feststellungsprüfung

Feststellungsprüfung ist ein Kurzwort für "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Die Feststellungsprüfung kann in Nordrhein-Westfalen seit dem Wintersemester 2010/2011 nur noch extern abgelegt werden, da die Studienkollegs an den Hochschulen in NRW nicht mehr bestehen.

Wer muss die Feststellungsprüfung ablegen?

Ob eine ausländische Studienbewerberin / ein ausländischer Studienbewerber die Feststellungsprüfung ablegen muss, richtet sich nach der im Heimatland erworbenen Schul- bzw. Hochschulbildung. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Hochschulzugangsberechtigung mit der deutschen nur bedingt vergleichbar ist, müssen vor Beginn ihres Fachstudiums die Feststellungsprüfung ablegen. Detaillierte Informationen über die hiervon betroffenen Länder finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz (KMK). Da die Entscheidung über die Hochschulzulassung nicht nur vom Heimatland, sondern auch von den dort erworbenen Vorbildungsnachweisen abhängt, sollten Sie im Zweifelsfall bei dem Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Hochschule nachfragen, ob Sie die Feststellungsprüfung ablegen müssen oder nicht.

Welche Deutschkenntnisse muss man bei der Bewerbung nachweisen?

Sie müssen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) verfügen. Das zuständige Ministerium hat festgelegt, dass der Nachweis durch ein Zeugnis eines anerkannten Bildungsträgers erfolgen muss. Anerkannte Bildungsträger sind u.a. Einrichtungen der Weiterbildung (öffentliche Anbieter), die Goethe-Institute, staatlich anerkannte Anbieter sowie Anbieter, die KMK-Zertifikate vergeben.

Alternativ werden als Nachweis auch Zeugnisse über die folgenden Prüfungen akzeptiert:

  • TestDaF – minimal TDN3 in allen vier Fertigkeitsbereichen –;
  • DSH-1 einer Hochschule mit gültiger Registrierung bei der HRK;

Wann kann man die Feststellungsprüfung ablegen und wie sieht sie aus?

Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden drei Fächer schriftlich und ein Fach mündlich geprüft. Die Prüfungsfächer richten sich nach den gewählten Schwerpunkten. Die erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung ist eine Voraussetzung zur Aufnahme eines Fachstudiums an allen deutschen Hochschulen, die das entsprechende Fach anbieten.

Wo kann man sich informieren?

Auskunft zum Studium von internationalen Studierenden erteilt das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule. In allen fachlichen Fragen (Wahl eines Schwerpunktes, Prüfungsanforderungen, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsablauf etc.) wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an die unter der Rubrik Kontakt angegebene Adresse.

Wer hilft bei der Vorbereitung auf die Prüfung?

Für Fragen bezüglich der Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sowie der fachlichen Vorbereitung auf die jeweiligen Prüfungsfächer stehen Ihnen Fachberaterinnen und Fachberater zur Verfügung, mit denen Sie ggf. zu persönlichen Beratungsgesprächen in Kontakt gebracht werden.